Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk
des Internen Service Essen mit den Agenturen für Arbeit (AA) sowie den dazugehörenden
Geschäftsstellen und Jobcentern. • Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Es kann
ein Angebot für ein Los oder beide Lose abgegeben werden. Los 1: AA/JC Duisburg (Tour
1) / (Tour 2) Los 2: AA Gelsenkirchen Die jeweiligen Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten
sowie Abholzeiten und deren Abfahrts- bzw. Anfahrtsstellen werden vom Auftraggeber
verbindlich vorgegeben und sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten (siehe Tourenplan,
Anlage 3). Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn für die Durchführung der Kurier-/Botenfahrt
noch erforderliche Unterlagen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden müssen
oder mit Vorlauf einer Woche eine Zeitplanänderung vom Auftraggeber mitgeteilt wird.
Die Einhaltung der Ankunftszeiten ist für den weiteren Dienstbetrieb zwingend erforderlich.
Abweichungen davon, z. B. durch Stau oder durch andere nicht durch den Auftragnehmer
zu beeinflussende Ereignisse, sind dem Auftraggeber umgehend, auch telefonisch, mitzuteilen.
Vom Auftragnehmer sind die genannten Boten- und Kurierdienste regelmäßig zu erbringen
(außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie an sonstigen geschäftsbedingten Schließtagen).
Aufgrund der aktuellen Lage besteht die Möglichkeit des partiellen Wegfalls oder von
Aufstockung einzelner Anlaufstellen (siehe Angaben "Leistungsverzeichnis"). Die Boten-
bzw. Kurierfahrten werden ausschließlich mit Personal und Fahrzeugen des Auftragnehmers
durchgeführt (siehe jedoch § 11 Vertragsentwurf). Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
nur zuverlässiges und fachkundig qualifiziertes Personal einzusetzen. Für die Absicherung
der Zufahrten und Parkmöglichkeiten zum Be- und Entladen ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Der Auftragnehmer garantiert mit Unterzeichnung des Angebotes Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm anvertrauten
Transportgut des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird nicht mit dem Transport von
Valoren beauftragt. Es wird somit gewährleistet: ▪ Verschließen der Fahrzeuge beim
Entfernen von diesen, ▪ persönliche Übergabe des Kuriergutes nur an zur Übernahme
berechtigte Personen, ▪ Schweigepflicht über die Belange des Auftraggebers. Der Auftragnehmer
ist zur Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet. Außerdem unterliegt er den besonderen
datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG), der Postdienste-Datenschutzverordnung
(PDSV), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG). Das eingesetzte Personal ist vor Arbeitsaufnahme gem. den vorgenannten gesetzlichen
Regelungen zu verpflichten (siehe Anlage C.3, Vordrucke zur Angebotserstellung). Das
eingesetzte Personal hat sich jederzeit gegenüber dem Auftraggeber, auf dessen Verlangen
hin, mit einem Identifikationsausweis als Mitarbeiter/in des Auftragnehmers auszuweisen.
Die Hausordnung der BA (Anlage 1) sowie die ggf. für die jeweilige Liegenschaft geltende
Hausordnung sind zwingend zu beachten und durch die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter
des Auftragnehmers zu unterzeichnen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die zum
Einsatz kommenden Mitarbeiter des Auftragnehmers eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.
Im Laufe des Vertragszeitraums kann ggf. der Auftraggeber neue Zutrittsregelungen
bestimmen, welche ebenfalls vom Auftragnehmer zu beachten sind. Der Auftragnehmer
versichert mit der Unterzeichnung des Angebotes, dass das als Fahrer/in eingesetzte
Personal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die zu lenkende Fahrzeugtechnik
ist. Ein Führungszeugnis der Belegart "O" ohne Eintragungen wird vorausgesetzt und
muss dem Internen Service Essen unmittelbar nach Zuschlagserteilung und vor Arbeitsaufnahme
vorgelegt werden. Alle Fahrzeuge bzw. das eingesetzte Personal müssen ständig erreichbar
sein. Die Ausstattung mit Funk-/Mobiltelefon ist Pflicht. Eine Auflistung der Telefonnummern
ist dem Internen Service Essen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung und vor Arbeitsaufnahme
fahrzeug- und personalbezogen zur Verfügung zu stellen. Die Beförderung des Transportgutes
beinhaltet neben der Transportleistung auch das Be- und Entladen frei Verwendungsstelle.
Für die auszuführenden Leistungen in den Liegenschaften ohne Poststelle erhält der
Auftragnehmer die erforderlichen Schlüssel bzw. Transponder im notwendigen Umfang.
Deren Übergabe wird in einem Protokoll schriftlich festgehalten, das von beiden Seiten
unterzeichnet wird. Die ausgehändigten Schlüssel bzw. Transponder dürfen nur zu dem
vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt werden, sind vor Missbrauch zu schützen und
müssen stets sorgfältig aufbewahrt werden, so ist sichergestellt, dass Dritte keinen
Zugriff erhalten. Bei Verlust oder Missbrauch ist der Auftragnehmer in voller Höhe
des eingetretenen Schadens ersatzpflichtig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte
der Leistungsbeschreibung.