Beschreibung: Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE: Bieter
hat nachstehende Eigenerklärungen (EEE) abzugeben: 1. Angabe der Umsatzzahlen der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; 2. dass
wegen einer Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1-10 EU VOB/A keine Person, deren Verhalten
nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
o. gegen Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist; 3. dass das Unternehmen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls
das Angebot in engere Wahl kommt, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), die Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen u. Freistellungsbescheinigung nach
§ 48 b EStG vorzulegen; 4. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentl. Aufträge
nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat; 5. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt o. eröffnet
worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist u. sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet o. seine Tätigkeit
eingestellt hat; 6. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach §
6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl. Tätigkeit
keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; 7. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung, Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken o. bewirken; 8. dass das Unternehmen
o. der nach Satzung o. Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen Verstoßes gegen Vorschriften,
die zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt haben, mit Geldbuße von über
[Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/ sind und/ o. nicht mit Freiheitsstrafe von über 3 Monaten
oder Geldstrafe von über 90 Tagessätzen belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme
von [Betrag gelöscht] Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen; 9.
dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls Angebot in engere Wahl kommt,
ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen; 10. dass eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für Personen-
und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegt o. Erklärung, dass der Bieter eine solche
Versicherung spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben
wird (Mindeststandard). Nachweis der Versicherung wird bei Zuschlag vorgelegt. Der
Auftraggeber behält sich vor, EEE durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen
(§ 6b Abs. 2 EU VOB/ A). Bei Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) muss für diesen
Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen
Eignung der Bieter in Anspruch nimmt, zusammen mit Angebot vorgelegt werden. Vorgenannte
EEE, und auf Anforderung des Auftraggebers auch entsprechende Nachweise zum Beleg
der EEE des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird,
mit Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten
die unter 5.1.9 (Eignung zur Berufsausübung - unter Beschreibung) genannten Bedingungen.