Deutschland - Gebäudereinigung - Unterhalts-, Veranstaltungs-, Grund- und Sonderreinigung verschiedener Objekte der Olympiapark München GmbH

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Olympiapark München GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Unterhalts-, Veranstaltungs-, Grund- und Sonderreinigung verschiedener Objekte der Olympiapark München GmbH
Beschreibung: Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind die Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigung, Baureinigung, Grund-reinigung, Sonderreinigung in folgenden Objekten des Olympiaparks: Olympia-Eissportzentrum, Olympiaturm, Kleine Olympiahalle, Olympiahalle, Verwaltungsgebäude, Olympiastadion, Werner-von-Linde-Halle, Temporäre Bürocontainer
Kennung des Verfahrens: e215beb9-f251-4468-993f-343db94cc340
Interne Kennung: AV20A4F0-EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90911200Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90919200Büroreinigung
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Spiridon-Louis-Ring 21
Stadt: München
Postleitzahl: 80809
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verschiedene Objekte im Olympiapark: Olympia-Eissportzentrum, Olympiaturm, Kleine Olympiahalle, Olympiahalle, Verwaltungsgebäude, Olympiastadion, Werner-von-Linde-Halle, Temporäre Bürocontainer
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4,440,699EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber führt eine verpflichtende Objektbesichtigung durch. Folgende Termine stehen für eine Objektbesichtigung zur Verfügung: 22.01.2024, 23.01.2024, 24.01.2024, 26.01.2024, jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Aufgrund zwingender betrieblicher Gründe können keine alternativen Termine angeboten oder akzeptiert werden. Die Bieter werden dringend gebeten, sich die genannten Termine zu reservieren. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht. Die Bieter werden gebeten, sich umgehend, spätestens bis 18.01.2024, über die Vergabeplattform „aumass“ über das Kommunikationstool anzumelden. Es ist eine Erstoption und eine Zweitoption anzugeben. Der Auftraggeber wird aus diesen beiden Optionen einen Termin auswählen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bieter einen anderen Termin zuzuteilen, wenn dies aus organisatorischen Gründen erforderlich werden sollte. Treffpunkt für die Objektbesichtigung ist der Besucherservice (Infopoint) am Eisstadion. Bitte fahren Sie über die Lerchenauerstr. in den Olympiapark und nutzen Sie den Parkplatz am Eisstadion direkt nach der Einfahrt in den Spiridon-Louis-Ring. Der Besucherservice befindet sich in einem Rondell direkt beim Parkplatz. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers unbedingt erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist. Die Objektbesichtigung ist verpflichtend und zwingende Voraussetzung für die Wertung des Angebots. Die Bieter haben ihre Teilnahme mit dem Formblatt „Bestätigung Objektbesichtigung“ (Anlage A.7) durch den anwesenden Vertreter des Auftraggebers bestätigen zu lassen. Das vorausgefüllte Formblatt ist zum Termin mitzubringen. Das unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen. Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zudem die als Anlage A.10 den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen ausgefüllt seinem Angebot beizufügen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV
2.1.6 Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bieter hat zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten nach Maßgabe von § 123 Abs. 3 GWB seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen folgender Straftaten: 1. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat zu erklären, dass 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schweren Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als einen Ausschluss nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien in diesem Vergabeverfahren keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. 9. das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) weder fahrlässig noch vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Entrichtung von Steuern: Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten zwei Jahren nicht - nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder - nach § 98c AufenthG - nach § 21 Abs. 1 AnEntG oder - nach § 19 Abs. 1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von 2.500 EUR belegt worden ist.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Unterhalts-, Veranstaltungs-, Grund- und Sonderreinigung verschiedener Objekte der Olympiapark München GmbH
Beschreibung: Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind die Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigung, Baureinigung, Grundreinigung, Sonderreinigung in folgenden Objekten des Olympiaparks: Olympia-Eissportzentrum, Olympiaturm, Kleine Olympiahalle, Olympiahalle, Verwaltungsgebäude, Olympiastadion, Werner-von-Linde-Halle, Temporäre Bürocontainer. Aufgrund von Sanierungsarbeiten kommt es zu Schließungen des Olympiaturms und des Olympiastadions während der Vertragslaufzeit. In diesem Zeitraum ruhen die Leistungspflichten für diese Objekte. Nach Abschluss der Sanierungen werden die Bürocontainer abgebaut. Damit entfällt möglicherweise der entsprechende Reinigungsbedarf für diesen Leistungsbereich. Nach Umzug des Eishockey-Bundesligaspielbetriebs in den SAP-Garden entfällt der Reinigungsbedarf für die Olympiaeishalle. Es wird eine anschließende Interimsnutzung des Olympia-Eissportzentrums angestrebt, die eine Anpassung der Reinigungsleistungen erforderlich machen wird.
Interne Kennung: AV20A4F0-EU
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90911200Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90919200Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit fünf Jahre, also bis zum 31.07.2029.
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Spiridon-Louis-Ring 21
Stadt: München
Postleitzahl: 80809
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verschiedene Objekte im Olympiapark: Olympia-Eissportzentrum, Olympiaturm, Kleine Olympiahalle, Olympiahalle, Verwaltungsgebäude, Olympiastadion, Werner-von-Linde-Halle, Temporäre Bürocontainer
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01Z
Enddatum: 2027-07-31Z
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Überprüfungsklausel nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) iVm Nr. 1 GWB: Für den Fall, dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 16 Abs. 3 Reinigungsvertrag während der Probezeit erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht während der Probezeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Reinigungsvertrag Gebrauch macht, behält sich der Auftraggeber die Durchführung eines Auftragnehmerwechsels nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit a) GWB vor. Hierzu wird der Auftraggeber den Bietern, die im Rahmen des vorangegangenen Vergabeverfahrens ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, in der Reihen-folge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 antragen, als neuer Auftragnehmer die Leistungen zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die Bieter dazu fragen, ob sie auch nach Ablauf der Bindefrist ihrer Angebote weiterhin bereit sind, den Auftrag entsprechend den unveränderten Inhalten ihrer jeweiligen Angebote zu Ende zu führen. Eine Verhandlung über Angebotsinhalte ist in diesem Fall nicht statthaft.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4,440,699EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Die Leistungen werden zum Ablauf der Vertragslaufzeit erneut ausgeschrieben.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.8 Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung unter Nr. II (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Beschreibung: Die Bieter haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall vorzulegen: 2.500.000 EUR pauschal für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, 500.000 EUR für Tätigkeitsschäden, 100.000 EUR für Schlüsselverlust. Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zweifache Maximierung handeln. Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.6 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Einreichung seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.6 über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Auftragserteilung. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Der Auftraggeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens. Für den Fall, dass das Angebot des Bieters für den Zuschlag in Betracht kommt, ist auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)) vorzulegen. Der Nachweis über das Vorhandensein einer Versicherung bzw. der Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz
Beschreibung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz im Geschäftsbereich Reinigungsdienstleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) vorzulegen. Für die Erklärung ist das Formblatt in Anlage A.6 zu verwenden. Als Mindestanforderung im Geschäftsbereich Reinigungsleistungen ist ein Jahresumsatz von 1,2 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrages vorgesehene Gesellschaft nachzuweisen. Grundsätzlich ist der geforderte Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft (Bieter) nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden. Der Auftraggeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen zu machen, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Als nach Art (Leistungsbereich) und Umfang vergleichbar gelten nur solche Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen: Die benannte Referenz muss bzw. die benannten Referenzen müssen insgesamt folgende drei Leistungsbereiche abdecken: Veranstaltungsreinigung bei Stadion-Veranstaltungen, Veranstaltungsreinigung bei Hallenveranstaltungen, Veranstaltungsreinigung Bankett / VIP-Bereich. Die benannten Referenzen können dabei die drei Leistungsbereiche auch kumulativ abdecken. Die Leistungsbereiche müssen also nicht durch eine einzige Referenz abgedeckt werden, sondern können auch durch bis zu drei einzelne Referenzen zusammen umfasst sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für alle Leistungsbereiche ausnahmslos Referenzen vorweisen kann. Die Referenzen müssen jeweils auch Leistungen der Objektleitung umfassen, um vergleichbar zu sein. Die Referenzen müssen in den einzelnen Leistungsbereichen folgenden Umfang aufweisen, der anhand der Kapazität der jeweiligen Referenzobjekte bemessen wird: Stadion-Veranstaltungen: mindestens 25.000 Besucher (pro Tag); Hallenveranstaltungen: mindestens 7.500 Besucher (pro Tag); Bankett / VIP-Bereich: mindestens 1.000 Besucher (pro Tag) Hinsichtlich der Leistungsbereiche Hallenveranstaltungen und Bankett / VIP-Bereich muss der Referenzinhaber das Referenzobjekt als Reinigungsdienstleister mindestens über ein Jahr betreut haben. Bei Stadion-Veranstaltungen muss der Referenzinhaber das Referenzobjekt entweder ebenfalls mindestens über ein Jahr oder aber zumindest wiederholt (mindestens dreimal) betreut haben. Für die Angaben ist ausschließlich das als Anlage A.5 beigefügte Formblatt zu verwenden. Eigene Referenzlisten werden nicht berücksichtigt. Für jede Referenz sind Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes zu machen: Bezeichnung der Referenz, Beschreibung des jeweiligen Referenzauftrags, Land/Ort der Ausführung des Referenzauftrags, Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche, Genaue Angabe des Referenzleistungsinhaltes anhand der Anforderungen des jeweiligen Referenzauftrags nach Art und Umfang (zur Beurteilung der Vergleichbarkeit), insbesondere: Angabe der Besucherkapazitäten der gereinigten Objekte, Inhalte der Objektbetreuungsleistungen, Leistungszeitraum und/oder Anzahl der Reinigungen (bei Stadionveranstaltungen), Angabe zur Stellung des Referenzinhabers (Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmer). Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Hinsichtlich der Referenz gelten folgende Mindestanforderungen: - Vorlage von mindestens einer Referenz, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag Angebotsfrist). Sofern der Bieter die abzudeckenden Leistungsbereiche über mehrere Referenzen kumulativ nachweist, muss jede Referenz diesen Referenzzeitraum erfüllen. - Die angegebene Referenz muss (einzeln oder kumulativ) alle drei genannten Leistungsbereiche abdecken. - Die angegebene Referenz muss (einzeln oder kumulativ) mindestens die genannten Besucherkapazitäten aufweisen. - Die angegebene Referenz muss (einzeln oder kumulativ) den genannten Mindestleistungszeitraum / Reinigungshäufigkeit aufweisen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe von Mitarbeiterzahlen
Beschreibung: Die Bieter haben mit Ihrem Angebot eine Erklärung der Mitarbeiteranzahl im Geschäftsbereich Reinigungsdienstleistungen, die in den letzten drei Geschäftsjahren 2021 bis 2023 durchschnittlich beim Bieter beschäftigt waren, sowie den Durchschnitt dieser drei Jahre vorzulegen. Die Erklärung erfolgt anhand der Anlage A.6. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft werden die Mitarbeiterzahlen für die Mitglieder insgesamt berücksichtigt. Dies gilt auch für die Mitarbeiterzahlen von benannten Drittunternehmen. Jedes Mitglied/Drittunternehmen hat jedoch seine Mitarbeiterzahlen gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Mitarbeiterzahlen von Konzernunternehmen oder Muttergesellschaften ist nur zulässig, wenn diese in Rahmen der Eignungsleihe einbezogen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Niedrigster Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 55
Fester Wert (insgesamt): 55
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: kalkulierte produktive Stunden
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45
Fester Wert (insgesamt): 45
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-08Z22:59:59Z
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av20a4f0-eu,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-19Z11:00:00Z
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 132DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-19Z11:01:00Z
Zusätzliche Informationen: Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass bei paralleler Bewerbung mehrerer (über eine Bietergemeinschaft oder anderweitig verbundener) Unternehmen sowie anderen Formen einer Mehrfachbeteiligung der Wettbewerbsgrundsatz und insbesondere der Geheimwettbewerb verletzt sein kann. Dies kann zum Ausschluss der betroffenen Angebote führen. Zudem kann die Bildung einer Bietergemeinschaft eine wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 1 GWB darstellen und unzulässig sein, insbesondere wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die als Einzelunternehmen den Auftrag allein hätten ausführen können, weil sie über die geforderten Kapazitäten, technischen Ausrüstungen und fachlichen Kenntnisse selbst verfügen. Soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird, muss die Bietergemeinschaft eine Erklärung abgeben (Anlage A.2), a) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, b) in der bestätigt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, c) in der erklärt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegen- und Zahlungen anzunehmen, d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, e) und in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsbereiche bzw. Teilbereiche ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist zusätzlich die Anlage A.2 zu verwenden und vollständig auszufüllen. Neben der Erklärung der Bietergemeinschaft sind in Anlage A.2 die dort geforderten Angaben zu allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu machen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften - bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat, - wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. - Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Olympiapark München GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Olympiapark München GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Olympiapark München GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Olympiapark München GmbH
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Olympiapark München GmbH
Registrierungsnummer: DE129423783
Postanschrift: Spiridon-Louis-Ring 21
Stadt: München
Postleitzahl: 80809
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Udo Michel
Telefon: +49 8930672050
Fax: +49 8930673552050
Profil des Erwerbers: https://www.olympiapark.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f164fbd1-bd0b-4099-9139-78d3c2b5b50f- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-08Z09:57:37Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00014257-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 6/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-09Z

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Alteglofsheim
Altenbuch
Altendorf (Landkreis Bamberg)
Altenkunstadt
Altenmarkt an der Alz
Altenmünster
Altenstadt
Altenstadt (Oberbayern)
Altenstadt an der Waldnaab
Altfraunhofen
Altmannstein
Altomünster
Altötting
Altusried
Alzenau
Amberg
Amerang
Amerdingen
Ampfing
Anger
Ansbach
Anzing
Apfeldorf
Aresing
Arnbruck
Arnschwang
Arnstein (Unterfranken)
Arnstorf
Arzberg
Asbach-Bäumenheim
Aschaffenburg
Aschau im Chiemgau
Aschheim
Aßling
Au am Inn
Au in der Hallertau
Auerbach in der Oberpfalz
Aufhausen
Augsburg
Auhausen
Aurach
Aurachtal
Außernzell
Aying
Aystetten
Baar-Ebenhausen
Babenhausen
Babensham
Bad Abbach
Bad Aibling
Bad Bayersoien
Bad Birnbach
Bad Bocklet
Bad Brückenau
Bad Endorf
Bad Feilnbach
Bad Füssing
Bad Griesbach im Rottal
Bad Grönenbach
Bad Heilbrunn
Bad Hindelang
Bad Kissingen
Bad Kohlgrub
Bad Königshofen im Grabfeld
Bad Kötzting
Bad Neustadt an der Saale
Bad Reichenhall
Bad Rodach
Bad Staffelstein
Bad Steben
Bad Tölz
Bad Wiessee
Bad Windsheim
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Baierbrunn
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Balderschwang
Bamberg
Barbing
Bärnau
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Bayreuth
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Bechhofen
Beilngries
Bellenberg
Beratzhausen
Berching
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Berg
Berg (Oberfranken)
Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
Bergkirchen
Bergtheim
Bernau am Chiemsee
Bernbeuren
Bernhardswald
Bernried
Bessenbach
Betzenstein
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Biberbach
Bibertal
Bindlach
Bischberg
Bischofsgrün
Bischofsheim an der Rhön
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Bockhorn (Oberbayern)
Bodenkirchen
Bodenkirchen
Bodenmais
Bodenwöhr
Bogen
Bonstetten
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Breitenbrunn (Oberpfalz)
Bruck in der Oberpfalz
Bruckberg (Niederbayern)
Bruckmühl
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Bubenreuth
Buch am Erlbach
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Büchenbach
Buchenberg
Büchlberg
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Burgberg im Allgäu
Burgbernheim
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Burghausen
Burgheim
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Burgstädt
Burgthann
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Buxheim (Schwaben)
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Cham
Cham
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Collenberg
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Denklingen
Dentlein am Forst
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Ebersdorf bei Coburg
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Erlenbach am Main
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Euerdorf
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Falkenberg (Niederbayern)
Falkenstein (Oberpfalz)
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Fischen im Allgäu
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Fraunberg
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Garching bei München
Garmisch-Partenkirchen
Gars am Inn
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Geisenhausen
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Germering
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Grafing bei München
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Grassau
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Heinersreuth
Heldenstein
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Herrieden
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Hersbruck
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Höchstadt an der Aisch
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Hof
Hofheim in Unterfranken
Hofkirchen
Hohenbrunn
Hohenburg
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
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Hohenroth
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Hohenwart
Hohenwarth
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Hunderdorf
Hutthurm
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Icking
Igensdorf
Igling
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Illschwang
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Immenstadt im Allgäu
Inchenhofen
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Ingolstadt
Inning am Ammersee
Inzell
Iphofen
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Kahl am Main
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Kalchreuth
Kallmünz
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Karlstadt
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Kelheim
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Kiefersfelden
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Kipfenberg
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Kirchdorf am Inn
Kirchenlamitz
Kirchenthumbach
Kirchham
Kirchhaslach
Kirchheim
Kirchheim bei München
Kirchheim in Schwaben
Kirchroth
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Kolitzheim
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Königsberg in Bayern
Königsbrunn
Königsdorf
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Königstein
Konzell
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Kößlarn
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Kraiburg am Inn
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Kronburg
Krumbach
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Kumhausen
Kümmersbruck
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Kutzenhausen
Laaber
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Lalling
Lam
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Landsberg am Lech
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Langenneufnach
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Lauben
Lauf an der Pegnitz
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Laufen an der Salzach
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Lautertal (Oberfranken)
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Legau
Leiblfing
Leidersbach
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Leipheim
Lenggries
Lenting
Leutershausen
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Lichtenberg
Lichtenfels
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Lindenberg im Allgäu
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Lohberg
Lohr am Main
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Mantel
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Marktbergel
Marktbreit
Marktheidenfeld
Marktleugast
Marktleuthen
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Martinsried
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Maxhütte-Haidhof
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Meitingen
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Memmingen
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Merkendorf
Mertingen
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Miesbach
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Mindelheim
Mindelstetten
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Mitteleschenbach
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München
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Neuhaus an der Pegnitz
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Tapfheim
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