Beschreibung: 1) Bieterangaben Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift,
Telefon- und Faxnummer, sowie E-Mail-Adresse, Geschäftsführer und Ansprechpartner/in
für die Ausschreibung sowie die technische Auftragsabwicklung zu nennen. 2) Berufsgenossenschaft
Nennung der Berufsgenossenschaft oder vergleichbar mit Bezeichnung und Mitgliedsnummer
3) Präqualifizierung Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank oder vergleichbar
unter Nennung von Nummer und Gültigkeit 4) KMU-Eigenschaft Abfrage ob KMU-Eigenschaften
gegeben, bzw. nicht gegeben sind 5) Allgemeine Eigenerklärungen - dass, für mein/unser
Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen - dass, ich/wir
in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind. - dass, für mein/unser Unternehmen
ein Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegt. - dass, zwar für mein/unser
Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch
für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch
die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - dass,
ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe(n). Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren
Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren
zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber
ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar
wird. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für
Sie bzw. für Ihr Unternehmen Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen,
können Sie in einem Begleitschreiben alle Maßnahmen zur Selbstreinigung darstellen,
die Sie ergriffen haben und durch die für Ihr Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt
werden soll. Der AG entscheidet über diese Selbstreinigung und – bei fakultativen
Ausschlussgründen – im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung über den Ausschluss.
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben nach
Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates
des EWR-Abkommens, vergleichbarer Bezeichnungen und Nachweise aus dem Land an, in
dem der Bieter ansässig ist.