Zusätzliche Informationen: Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal
der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der genannten
URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur
einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung
der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal.
Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-DSE-231219-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung
werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen
an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber
informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung
der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
ist für den Auftragsfall darzustellen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung:
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: erfolgsbasierte Personalvermittlung in Festanstellung in unterschiedlichsten Zielgruppen
Beschreibung: erfolgsbasierte Personalvermittlung in Festanstellung in unterschiedlichsten Zielgruppen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: (1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die
Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind. (2) Angabe über eine Eintragung
in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. (3)
Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
ist. (4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft
ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche
Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. (5) Erklärung des Unternehmens, dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise
nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden
oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder
von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten
Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
vorliegen. (7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren
oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (8) Erklärung des Unternehmens, dass
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (9) Gesamtumsatz des Unternehmens
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (10) Umsatzanteile des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland
die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen
der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer
amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen. Unternehmensgröße:
min. 10 Mitarbeitende
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (11) 1 bis 3 Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt
(= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten
fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben
erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten
Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr. Spezielle Anforderungen
an die Referenzen: 1-3 Referenzen aus mind. einer der folgenden Zielgruppen: IT, Ingenieur*innen,
Facharbeiter/Meister/Techniker, Frauen in technischen Berufen, Kaufmännische Berufe
(z.B. Jurist*innen, Aertz*innen) (12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. (15) Nennung und Nachweis für den Fall
der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen. Ausländische Unternehmen,
in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare
Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter
Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten
Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Beschreibung: Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine
Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise
im Bezug zu den vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung
für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung,
die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen.
Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis
der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung)
verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
bieten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 30
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 30
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis pro Vermittlung / Preisstaffelung pro Jahr Gewichtung 50%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Garantieklausel
Beschreibung: Garantieklausel Gewichtung 25%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vermittlungsprozess und Zusammenarbeit mit Kunden
Beschreibung: Vermittlungsprozess und Zusammenarbeit mit Kunden Gewichtung 15%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ansprache der Kandidat*innen und Kommunikation mit Bewerber*innen
Beschreibung: Ansprache der Kandidat*innen und Kommunikation mit Bewerber*innen Gewichtung 10%
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-05+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Projektsprache Deutsch.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft:
Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall
der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des
bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt
und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch
haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit
der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder
per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten
Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden,
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke München GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtwerke München GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke München GmbH