Beschreibung: Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften
                                                               von mindestens einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ): a) Formlose Unternehmensdarstellung
                                                               mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.
                                                               sowie zur Eintragung ins Handelsregister / Berufsregister; b) Formlose Eigenerklärung,
                                                               aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen
                                                               bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind;
                                                               der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern
                                                               etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist; für seine Berufshaftpflichtversicherung,
                                                               seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet
                                                               hat sowie nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 12/2014 in
                                                               der Fassung des Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 18. Dezember
                                                               2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
                                                               in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen zählt. c) Bewerbergemeinschaften
                                                               sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen
                                                               Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
                                                               getroffen wurden. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner
                                                               mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Bewerber sollen die
                                                               auf der Vergabeplattform hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält
                                                               sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht
                                                               kein Rechtsanspruch. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis
                                                               zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind
                                                               grundsätzlich bindend. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften
                                                               zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer
                                                               des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe
                                                               bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur
                                                               bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist
                                                               eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer BG-Erklärung vorzulegen.
                                                               Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten
                                                               Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages
                                                               zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern.
                                                               Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. Mehrfachbewerbungen, als
                                                               Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere
                                                               Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames
                                                               Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der
                                                               Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie
                                                               die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere
                                                               keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.