Fraunhofer FEP Dresden — FEP-RESET, 2.BA — V_061_750298_52 Starkstromanlagen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 27 C
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): B10 Forschungsbau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer FEP Dresden — FEP-RESET, 2.BA — V_061_750298_52 Starkstromanlagen
Winterbergstraße 28, 01277 Dresden
— 1 St. Trockentransformator 1 600 kVA,
— 1 St. NS-Hauptverteilung Allgemein,
— 1 St. USV-Anlage 40 kVA,
— 1 St. NS-Hauptverteilung USV,
— 17 St. NS-Unterverteilungen Allgemein und Raumstrom,
— 1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage,
— ca. 1 000 St. Installationsgeräte,
— ca. 620 St. Leuchten,
— ca. 85 500 m Kabel und Leitungen,
— ca. 4 500 m Installationsrohr/-kanal,
— ca. 20 m2 Doppelboden,
— ca. 100 St. Kernbohrungen/Durchbrüche,
— ca. 80 St. Brandschottungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Heidenau
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Winterbergstraße 28, 01277 Dresden
SKU und Umbauten von TGA
Ort: Heidenau
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Erweiterung der SiBe-Anlage auf den Sanitärbereich Reinraum EG, Anforderungen aus der Haustechnik,
Änderung Anschlüsse Entsalzungsanlage und Enthärtungsanlage, Steuerung Lüftungsfenster Brücken,
Montage Leuchten Foyer, Lagercontainer
Diese Leistungen waren zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Haupt-LV nicht bekannt. Die angebotenen Leistungen konnten nur durch den AN des Hauptauftrages ausgeführt werden, da derAN Errichter der Starkstromanlagen ist.