Fraunhofer IME Schmallenberg – Institutserweiterung und -sanierung – V_040_755915_91_Heizungstechnische Anlagen Laborgebäude
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 27 C
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): B10 Forschungsbau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IME Schmallenberg – Institutserweiterung und -sanierung – V_040_755915_91_Heizungstechnische Anlagen Laborgebäude
Auf dem Aberg 1, 57392 Schmallenberg
„Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
— Leistungsbeginn 4.5.2020; Leistungsende 24.9.2021;
— Präzisionsstahlrohr geschweißt, Verbindung durch Pressen – DN15 bis DN50 – 2 100 m zuzüglich Form- und Verbindungsstücken;
— Stahlrohr geschweißt, Verbindung durch Schweißen- DN40 bis DN100 – 140 m;
— Zuzüglich Form- und Verbindungsstücken;
— 7 Hocheffizienzpumpen;
— Lieferung eines 550 KW Wärmetauschers".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dorlar
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Auf dem Aberg 1, 57392 Schmallenberg
Hydraulische Trennung Betonkernaktivierung
Ort: Dorlar
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Land: Deutschland
Pos.: 1 Reflex Variomat Grundgefäß VG 200
Pos Nr.2 Reflex Filsoft 1
Pos Nr 6 und 7 Reflex Wärmetauscher
Pos 8 und 9 Belimo 3 Wegeventile
Pos Nr.12 bis 17 Edelstahl Industriepipe und Zubehör
Pos Nr.19 Schlamm und Magnetabschneider
Pos Nr. 20 bis 25 Rohrleitungen und Zubehör
Pos Nr.26 Kernbohrungen
Eine hydraulische Trennung der Betonkernaktivierung von der Hauptanlage Kälte und Heizung war im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen. Um die Versorgungsnetze der Heizungstechnik und derKältetechnik nicht zu vermischen, und um eine Abgrenzung der verschiedenen Netze untereinander sicher herzustellen ist die betriebstechnisch notwendige hydraulische Trennung mittels Wärmetauscher und Nebenaggregaten wieAusdehnungsanlage erforderlich.