2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen
sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des
Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und
Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von
Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen
Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen
sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des
Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und
Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von
Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen
Bereichen.
LÄ277
Im Rahmen der Bearbeitung der integralen Planung des neuen Münchner HBf sind aufgrund von Einwendungen und technischer Umplanungen folgende Planungsgrundlagen zu frühzeitig zu detaillieren und in die Unterlagen einzuarbeiten. Hierfür müssen die aktuellen Modelle der Schaltanlagen, Elektrotechnik und Maschinentechnik detailliert werden, um für die fortlaufende für einen sicheren Planungstand zu sorgen. Übernahme in BIM-3D Modell von MHBP der folgenden ET-Installationen:
• Steckdosen und Datensteckdosen
• Auslässe für Beleuchtungen
• Leuchten
• Sicherheitslichter
• Lichttaster
• Brüstungskanäle
• Bewegungsmelder
• Ausgleichpotentialschiene
Der AN ist bereits mit der vertieften Planung beauftragt, verfügt für die Aktualisierung der bisherigen Planung über alle notw. Unterlagen und ist in das Projekt eingearbeitet. Bei einem möglichen Wechsel des AN könnte die erforderliche techn. Kontinuität bei der Übertragung/Erweiterung des bisherigen Lösungsansätze auf die nunmehr geänderte Planung nicht gewährleistet werden. Insb. würden die schon seit geraumer Zeit fortl. stattfindenden Abstimmungsprozesse und darauf aufbauenden Planungsentscheidungen der übrigen Planungsbeteiligten zu den gegenwärtigen Planungsänderungen durch einen Wechsel des AN entscheidend gestört werden und würden zu nicht abschätzbaren Termin-/Kostenrisiken führen. Zudem ist die Nachtragsleistung untrennbar mit der Hauptvertragsleistung verbunden. Da kaum oder nur unzureichende Dokumentationen des Münchner Hbf vorliegen, müsste sich ein neuer AN erst über viele Monate einarbeiten. Dies würde zu erheblichen Verzögerungen sowie unbekannte Mehrkosten führen.