Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Eichstätt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 068-204609
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 11
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 842160010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eichstaett.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Eichstätt
Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im Linien- und Bedarfsverkehr auf den Stadtverkehrslinien 110/120, 130, 140, 210 sowie Rufbusverkehrsleistungen im Stadtverkehr
Stadtgebiet Eichstätt
Gegenstand der Ausschreibung und der Leistungsbeschreibung sind die Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42, ggf. in Verbindung mit § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie § 44 PBefG für Flexi-Verkehre auf folgenden Linien:
• Linie 110/120: Landershofen – Zentrum – Weinleite
• Linie 130: Seidlkreuz – Stadtbahnhof
• Linie 140: Industriegebiet – Stadtbahnhof
• Linie 210: Eichstätt – Wintershof – Buchenhüll (Fahrten im Festverkehr und zusätzlicher Rufbusverkehr)
• In die oben genannten Linien integrierte Fahrten folgender Teillinien:
o Linie 211 (Blumenberg – Weinleite – Rebdorf – Zentrum – Schottenau)
o Linie 601 (Schulzentrum Schottenau – Seidlkreuz)
o Seidlkreuz – Zentrum – Schottenau/Rebdorf
o Landershofen – Schottenau – Zentrum – Rebdorf
• Rufbuslinie B1: Eichstätt – Burgberg – Am Wald – Blumenberg
• Ergänzende Rufbusverkehrsleistungen (Mo-Fr von 19 bis 22 Uhr, Samstag von 15 bis 22 Uhr sowie Sonntag von 7 bis 22 Uhr) zur Anbindung der Stadtteile und Stadtbereiche an den Stadtbahnhof Eichstätt und die Kernstadt
Betriebsbeginn für alle betroffenen Linien, bis auf die Linie 210 ist am 01.02.2024.
Die Laufzeit für den Festverkehr dieser Linien beträgt 9,5 Jahre, d.h. bis zum 31.07.2033.
Der Auftraggeber hat zudem die Option, die aktuell im Festverkehr der Linie 210 betriebenen Fahrten ab dem 01.01.2027 in das künftig um weitere Rufbusfahrten ergänzte Fahrtenangebot der Linie 210 zu integrieren. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.07.2026 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Für in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 4 Jahre, also bis zum 31.01.2028. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2033. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.07.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Zu weiteren Optionen s. o. Ziff. II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Industriestr. 32
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der Eintragung eines Werts erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).