Fraunhofer IESE - 70-00231-2530-E Technische Ausrüstung AG 4, 5, 6, 7 ELT / Förderanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 70-00231-2530-E Technische Ausrüstung AG 4, 5, 6, 7 ELT / Förderanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastr. 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): B12 - Vergabestelle Bau
E-Mail:
Telefon: +49 891205-3299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IESE - 70-00231-2530-E Technische Ausrüstung AG 4, 5, 6, 7 ELT / Förderanlagen
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Technische Ausrüstung AG 4, 5, 6, 7 ELT / Förderanlagen für das Fraunhofer IESE Fraunhofer Platz
1, Kaiserslautern - IESE Neubau Haus D, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 21.500.000 netto (ohne Mehrwertssteuer)
gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines
Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4
und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und
Bauunterlage.
Honorarzone (§56 HOAI): , Honorarsatz (§56 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt (%): keiner
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
Fraunhofer Platz 1, 67663 Kaiserslautern
Die Fraunhofer-Gesellschaft beabsichtigt, für das Fraunhofer-Institut IESE eine Erweiterung am Standort Kaiserslautern zu errichten. Mit Mitteln des Bundes, dem Land Rheinland-Pfalz und EFRE soll in Kaiserlautern der Bestandsbau um einen weiteren Gebäudeteil (Haus D) erweitert werden. Es wird ein Forschungsbau für 90 Mitarbeiter/innen sowie verschiedene Technikbereiche benötigt.
Die Maßnahme mit ca. 1939 m² NF 1-6 setzt sich wie folgt zusammen:
NF 1 Wohnen und Aufenthalt: 30 m²; NF 2 Büroarbeit: 1.080 m²; NF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente: 470 m²; NF 4 Lagern: 100 m²; NF 5 Bildung, Unterricht: 259 m².
Das Gebäude ist mit Ver-und Entsorgungsleitungen zu erschließen. Es sind die Technischen Anlagen der Anlagengruppe 4, 5, 6 und 7 zu planen und die Ausführung zu überwachen. In der Anlagengruppe 7 ist die Medien- Präsentationstechnik enthalten.
Die Fraunhofer-Gesellschaft legt großen Wert auf die Realisierung eines innovativen, nachhaltigen und ressourcenschonenden, aber gleichzeitig wirtschaftlichen Gebäude-, Energie-, und Betriebskonzepts. Es wird ein Energiekonzept angestrebt, welches erlaubt, das Gebäude ohne zusätzliche CO2-Emissionen zu betreiben.
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor:
Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld. Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf
dem Baufeld
Optionale (spätere) Beauftragung von Erstausstattung
EFRE-Programm RLP, Cluster „PZ1 - Ein intelligenteres Europa“ und darin die EFRE-Fördermaßnahmengruppe„Auf- und Ausbau anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen"
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fraunhofer IESE - 70-00231-2530-E Technische Ausrüstung AG 4, 5, 6, 7 ELT / Förderanlagen
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland