Fraunhofer IPMS-CNT Dresden - Neu- und Umbau Reinraum und Bürogebäude - V_048_750638_470_Technische Gase Referenznummer der Bekanntmachung: IPMS-CNT - V_048_750638_470_Technische Gase
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): C2 - Vergabestelle Bau
E-Mail:
Telefon: +49 891205-3299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IPMS-CNT Dresden - Neu- und Umbau Reinraum und Bürogebäude - V_048_750638_470_Technische Gase
An der Bartlake 5, 01109 Dresden
* Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
Leistungsbeginn 28.07.2020; Leistungsende 15.02.2021
* Beschreibung der Beschaffung:
Anpassung und Integration an das Bestandssystem, wird der Hersteller AtlasCopco.
Druckluftversorgung 2x 55KW einschl. Aufbereitungsstrecke 2x warmregenrierende Adsorptionstrockner auf Qualität 1-1-1, Atemdruckluftversorgung,
Zentrale Gasversorgungen, 8x Bulkgasversorgungen als Tank- oder Bündelversorgung einschließlich Filter und Messstrecken für Gase Qualität 6.0,
Prozessgasversorgungen 32x, ca. 50% als Vollautomatische Entspannungsstation, Rest mit Eigengaspülung mit 2Wege-Anschlussblock, komplette Gasteuerung für alle Systeme für vollautomatische Bedienung,
ca. 7000m Rohrinstallation in Dimension 1/4"" - 2 1/2"" DN 50- DN100, Materialien Edelstahl orbitalgeschweißt Reinheitsgüten 0,25µm - 0,8µm sowie PP-H IR-geschweißt,
ca. 700 Ventile Als Kugelhähne Membranventile, Faltenbalgventile in Dimensionen 1/4"" bis DN100.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fraunhofer IPMS-CNT Dresden - Neu- und Umbau Reinraum und Bürogebäude - V_048_750638_470_Technische Gase
Ort: Ottendorf-Okrilla
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer
- Ausschlussgründen
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben
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Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit unter III.1.1–1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
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Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
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Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10.000 € netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
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Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
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Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
zusätzliche Leistunen technische Gase
Ort: Ottendorf-Okrilla
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
Spezielle Formstücke
Stickstoffüberschleierung für Chemiekabinette
Flaschenanschluss im BCI3 Kabinett umbauen
Spezielle Formstücke zuusätzlichStickstoffüberschleierung für Chemiekabinette zusätzlich wegen BrandschutzFlaschenanschluss im BCI3 Kabinett umbauen erforderlich