Zusätzliche Informationen: Bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmephase sind folgende Unterlagen über den verschlüsselten
Angebotsbereich einzureichen: - Eignungsnachweis inkl. aller Anlagen/Nachweise - Formblatt
zum Honorarangebot - Unterschriebener Vertrag - Fachliches Angebot (Ausarbeitung anhand
der Zuschlagskriterien, max. 20 Seiten) Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich
über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht
werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist
nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über
Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten
Eignungsnachweise und auch die Angebote sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens
des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bieters / der Bietergemeinschaft und mit
den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist
ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform
einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung
ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw.
formlose Eignungsnachweise werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote,
die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei
denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während
der Angebots-/Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen/
-mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform
bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist an den AG zu
richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder
Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis
6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Teilnahmeunterlagen
(Angebote mit Eignungsnachweis) können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht
werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen
Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt
werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise
in einer beglaubigten Übersetzung, dem Eignungsnachweis beizulegen. e) Informationspflicht
des Bieters: Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots- und Teilnahmefrist auf der zuvor genannten
Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen
zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann,
die Angebots- und Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage
abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder
Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis und das Angebot
auswirken, gelten folgende Regelungen: Sind der Eignungsnachweis und das Angebot bereits
elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebots-
und Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: — der alte Eignungsnachweis
und das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis und kein
neues Angebot abgegeben werden, — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für
ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis und ein neues Angebot abgegeben werden.
Der neue Eignungsnachweis und das neue Angebot müssen vor Ende der Angebots- und der
Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot
-ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten
werden sollen. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete, Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Angebots- und Teilnahmefrist
dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, — der alte Eignungsnachweis und das
alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden sollen. In diesem Fall wird darauf
hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis und ein bereits eingereichtes
Angebot, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
angepasst werden müssen. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot unverändert aufrechtgehalten werden.