Beschaffung/Herstellung, Lieferung, Installation, Abnahme einer Hochdruckgefrieranlage mit Lichtstimulation inkl. Zubehör und Herstellergarantie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE21H
Postanschrift: Ingolstädter Landstraße 1
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Materialwirtschaft
E-Mail:
Telefon: +49 89318714907
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung/Herstellung, Lieferung, Installation, Abnahme einer Hochdruckgefrieranlage mit Lichtstimulation inkl. Zubehör und Herstellergarantie
Beschaffung/Herstellung, Lieferung, Installation, Abnahme einer Hochdruckgefrieranlage mit Lichtstimulation inkl. Zubehör und Herstellergarantie gemäß Leistungsverzeichnis.
• Arbeitsdruck: mind. 2100 bar bis 2300 bar
• Kühlrate: mind. 12 000 K/sec
• Prozessdauer (Vitrifizierung):
o Max. 1 sec
o Max. 1 Minute Erholungszeit zwischen zwei Vitrifiziervorgängen
• Einkühlen des Gerätes: 20 Minuten oder weniger
• Vollautomatisierter Gefriervorgang, um Reproduzierbarkeit zu gewährleisten
• Automatischer Probentransfer der Proben nach Vitrifizierung aus dem Halter in einen
Probendewar mit flüssigem Stickstoff
• Probendewar
o mit mindestens drei Positionen, damit gleichzeitig drei unterschiedliche Proben
gefroren werden können oder eine Probe mit drei unterschiedlichen Bedingungen
(Lichtstimulation)
o Automatisches Befüllen des Probendewar während des Betriebs, wenn nötig
• Durchführung von Lichtstimulation der Proben mit dem Gerät:
o Lichtstimulation mit blauem Licht (Wellenlänge 460 nm, LED)
o Verzögerung der Lichtstimulation in Bezug auf den Gefriervorgang muss im
Millisekundenbereich einstellbar sein
o Lichtstimulationsparameter müssen in Software integriert sein (Verzögerung,
Lichtpulslänge, Periode und Häufigkeit)
o Inklusive Zubehör für 3 mm und 6 mm Probenträger
• Gerätenah verbautes Stereozoom-Mikroskop für Probenpräparation und Transfer
• Betrieb ausschließlich mit Flüssigstickstoff
o Flüssigstickstoffverbrauch: max. 30 l/Tag (inkl. Einkühlen)
o Flüssigstickstoffverbrauch beim Einkühlen: max. 8l
o Betriebsbehälter für Flüssigstickstoff im Gerät mit max. 15 Liter um die Gefahr durch
austretenden Flüssigstickstoff zu minimieren
o Betrieb mit drucklosem Vorratsbehälter für flüssigen Stickstoff
o Drucklose Befüllung mit flüssigem Stickstoff
o Restlicher Flüssigstickstoff muss ablassbar sein, um für andere Applikationen
weiterverwendet werden zu können und eine übermäßige Verdampfung beim
Ausheizen zu verhindern.
• Gerät muss mobil einsetzbar sein, um zeitsensitive Experimente an Ort und Stelle
durchführen zu können:
o keine Neukalibrierung nach dem Transport (z.B. von einem Stockwerk in ein
anderes)
o Mobilität durch z.B. festverbaute Räder
o Kein Starkstromanschluss erforderlich, da diese Bedingung nicht in allen Laboren
auf dem Campus gegeben ist
o Druckluft-unabhängig
• Software:
o Überblick über Füllstand, Systemstatus und Probenlagerung
o Analyse von Gefrier- und Druck-Kurven für jede einzelne Probe
o Konnektivität und Datenexport über USB
• Automatischer Bake-out des Instruments am Ende des Werktags
• Kompatibel mit Probenträger 3 mm und 6 mm
• Kompatibel mit Saphir Probenträgern 3 mm und 6 mm
• Gerätemaße maximal (L x B x H): 130 cm x 90 cm x 200 cm, um zu gewährleisten, dass das
Gerät türdurchgängig ist
• Gewicht, max.: 400kg
• Gerät muss bei folgenden Raumbedingungen arbeiten können (Mindestanforderungen):
o Relative Luftfeuchte: <55%
o Temperatur: zwischen 15 °C und 30 °C
• Stromverbrauch im Betrieb: 1400 W oder weniger
• Geräuschpegel: maximal 75 dB während Gefrierprozess, da das Gerät regulär in einem
Großraumlabor stehen wird.
• Gerät muss erweiterbar sein für folgende Anwendungen:
o Fluoreszenzmodulerweiterung für das Stereomikroskop zur genauen
Identifizierung interessanter Bereiche während der Probenpräparation
o Lichtstimulation muss erweiterbar auf ultraviolettes, grünes und rotes Licht sein
(ca. 385 nm, 520 nm bzw. 660 nm) und die Lichtquellen müssen einfach
austauschbar sein
o Elektrostimulation von Zellen direkt vor der Vitrifizierung in der Hochdruckgefrieranlage
12 Monate Wartungsvertrag nach Ablauf der Garantiezeit inklusive einer vorbeugenden Wartung exklusive Ersatzteile
• Garantie inkl. Vollservice / Wartung für 12 Monate ist im Systempreis enthalten. Während
dieser Zeit fallen keine Kosten für Reparatur und Service an. Notwendiges
Verschleißmaterial sowie kostenlose Software-Updates sind enthalten. Reparaturen
müssen vor Ort oder innerhalb Europas erfolgen.
• Vor-Ort-Installation und Lieferung vor Ort bis Ende Mai 2024.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Kein Wettbewerb aufgrund technischer Gründe: Lichtstimulation der Probe im Gerät, automatischer Probentransfer, integriertes Stereozoom-Mikroskop mit Möglichkeit um Fluoreszenz-Modul zu erweitern, Erweiterbarkeit Elektrostimulation der Probe im Gerät, Mobilität (d.h. System ist ohne weitere Hilfsmittel verfahrbar).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Herstellung, Lieferung, Installation, Abnahme einer Hochdruckgefrieranlage mit Lichtstimulation inkl. Zubehör und Herstellergarantie
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail
oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die
Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.