Zusätzliche Informationen: Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich
der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail
oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig
zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über
die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im
Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens
des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und
mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist
ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform
einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung
ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw.
formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote,
die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei
denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während
der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/
mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis
spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche
Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen
unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht
werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen
Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt
werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise
in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht
des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform
zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen
vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch
noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben.
Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich
auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass
alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil
der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist
der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber
bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: — der
alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben
wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag
abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch
vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs-
oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom
speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden
Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs-
oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch
vorliegen muss, — der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll.
In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag,
wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.