Zusätzliche Informationen: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber.
Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens
erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, per Nachricht
an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte
Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt
und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die
geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB
einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich
signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter
und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen
diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem.
§ 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige
Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw.
Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete
und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass
ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen
Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien
in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass
Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB und Russlandbezug nicht vorliegen, b) Nachweis
der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die
Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug
auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen
diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für
die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann
der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen
ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters
und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen
(§ 47 Abs. 3 VgV). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und
Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Nur vollständig ausgefüllte
Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Bewerbungen
mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt
oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu
kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen
erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen.
Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so
ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben
sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt.
Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt.
Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet
und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung. Bei
einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern zum Verhandlungsverfahren:
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb
mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl
auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien
zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber
behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder
unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch
der Bewerber und Bieter. Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 12/2024.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten
auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere
Verhandlungsrunden durchzuführen. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die
gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel,
wie für die Abgabe der Erstangebote. Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien
im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien
mit Unterpunkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.