Beschreibung: Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt
                                                               haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot ist für
                                                               die Beurteilung der Eignung vorzulegen: - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
                                                               Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
                                                               eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
                                                               des Finanzamts sowie eine Freistellungsbescheinigung nach §48 EStG vorzulegen. Die
                                                               Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
                                                               eine Gewerbeanmeldung sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen. - Angaben
                                                               zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung,
                                                               dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
                                                               Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
                                                               unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. - Angabe, dass nachweislich keine schwere
                                                               Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.
                                                               B. wirksames Berufsverbot (§70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132a StPO),
                                                               wirksame Gewerbeuntersagung (§35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten
                                                               2 Jahre gegen den Bieter oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft
                                                               in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB), Geldwäsche (§261 StGB), Bestechung (§334
                                                               StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Diebstahl (§242 StGB), Unterschlagung (§246
                                                               StGB), Erpressung (§253 StGB), Betrug (§263StGB), Subventionsbetrug (§264 StGB), Kreditbetrug
                                                               (§265b StGB), Untreue (§266 StGB), Urkundenfälschung (§267 StGB), Fälschung technischer
                                                               Aufzeichnungen (§268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§283ff.
                                                               StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§298 StGB), Bestechung
                                                               im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB), Brandstiftung (§306 StGB), Baugefährdung (§319
                                                               StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit
                                                               gefährlichen Abfällen (§326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
                                                               oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung, dass der Bieter
                                                               in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
                                                               DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7 / 17 einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug
                                                               geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
                                                               von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden
                                                               ist. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
                                                               dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
                                                               gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. - Eintragung im Berufs- oder
                                                               Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Sofern eine Bietergemeinschaft
                                                               gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in
                                                               der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragspflicht
                                                               besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern
                                                               (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer
                                                               (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in
                                                               der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
                                                               geführt werden