Fraunhofer IME Schmallenberg – Institutserweiterung und -sanierung - V_040_755915_54_Trockenbauarbeiten LAB
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IME Schmallenberg – Institutserweiterung und -sanierung - V_040_755915_54_Trockenbauarbeiten LAB
Auf dem Aberg 1, 57392 Schmallenberg
Montagewände:
— ca. 100 m2 Schachtwände, F90-AB, bis H 3,1 m;
— ca. 45 m2 Schachtwände, bis H 4,0 m;
— ca. 85 m2 Vorsatzschale, bis H 4,0 m;
— ca. 20 m2 Vorsatzschale, 37 dB bzw 45 dB, bis H 4,0 m;
— ca. 2 060 m2 Montagewände, Einfachständerwerk, bis H 4,0 m, teilweise imprägniert, teilweise montiert auf Rohdecke;
— ca. 465 m2 Montagewände, RC2 bzw. RC3, Einfachständerwerk, bis H 4,0 m;
— ca. 130 m2 Montagewände, F90-A, Einfachständerwerk, bis H 4,0 m;
— ca. 170 m2 Montagewände, BW, teils RC2 bzw. RC3, Einfachst., bis H 4,0 m;
— ca. 70 m2 Instllationswände, Doppelst., teilw. F90-A, teilw. 37 dB, bis H 4,0 m;
— ca. 80 m Verstärkungen Unterkonstruktion, freie Wandenden ect.;
— ca. 160 St. Verstärkungen Unterkonstruktion und Traversen;
— ca. 110 St. Türöffnungen, seilt. Verstärkungen, bis H 4,0 m;
— ca. 510 St. Wandöffnungen zw. 0,01 und 0,8 m2, ggf. seilt. Verstärkung;
— ca. 10 St. Wand-Revi-Klappen, rauchdicht 0,4x0,4 m;
— ca. 15 m2 Hartmantelumkofferungen Rohre 3- bzw. 6-seitig, inkl. Wandöffn.;
Etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Diverse Zusatz- und Mehrleistungen
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
I 7.1.1 - N 7.1.17 : Diverse Zusatzleistungen
Die Nachtragsposition begründet sich auf diversen notwendigen Leistungen, welche nicht im LV enthalten sind (z. B.: nachträgliche Änderungen durch Fachplaner und Planer, etc.).
I 7.2 : Diverse Massenmehrungen (s. Anlage SOLL-IST-Vergleich aktuell)
Die Nachtragsposition begründet sich auf Massenmehrungen, welche sich im Zuge der Arbeiten aufgetan haben, wobei z.B. die Notwendigkeit aus aktuell notwendiger Leistungserweiterung resultiert.
Die unter Titel 5 in der „Anlage 2 Massenmehrung N7.2" enthaltene erhebliche Massenmehrung von Stundenlohnarbeiten basieren im Wesentlichen auf Nacharbeit späterer Änderungen der TGA-Gewerke!
I 7.1.1 - N 7.1.17 : Diverse ZusatzleistungenDie Nachtragsposition begründet sich auf diversen notwendigen Leistungen, welche nicht im LV enthalten sind (z. B.: nachträgliche Änderungen durch Fachplaner und Planer, etc.).I 7.2 : Diverse Massenmehrungen (s. Anlage SOLL-IST-Vergleich aktuell)Die Nachtragsposition begründet sich auf Massenmehrungen, welche sich im Zuge der Arbeiten aufgetan haben, wobei z.B. die Notwendigkeit aus aktuell notwendiger Leistungserweiterung resultiert.Die unter Titel 5 in der „Anlage 2 Massenmehrung N7.2" enthaltene erhebliche Massenmehrung von Stundenlohnarbeiten basieren im Wesentlichen auf Nacharbeit späterer Änderungen der TGA-Gewerke!