Beschreibung: Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Gegenstand
der Ausschreibung ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten verschiedener Hersteller
mittels Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Ziel des Vergabeverfahrens
ist es daher, für Los 2 bis zu sechs Auftragnehmer zu finden, die den Auftraggeber
bei Bedarf bei der Auswahl von Netzwerkkomponenten unterstützen und ihn damit versorgen.
Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften
in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und
in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern
angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG
abrufbar sein. Das von der MPG benötigte und von den RV-Partner anzubietende Produktportfolio
lässt sich durch folgenden sieben Geräteklassen mit jeweils marktüblichen Anforderungen
und Ausstattungsmerkmalen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt werden
(vgl. Kap. 5.2): Geräteklasse 1: Installations-Switch Geräteklasse 2: Desktop-Switch
Geräteklasse 3: Access Switch Geräteklasse 4: Distribution Switch (Router) Geräteklasse
5: Core-Switch (Router) Geräteklasse 6: DataCenter-Switch 10 bis 25 Gbit/s für Anschlussports
(Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten) Geräteklasse 7: DataCenter-Switch
40 bis 100 Gbit/s für Anschlussports (Stacking- und Backboneports höhere Geschwindigkeiten)
Da nicht alle Geräteklassen von allen Herstellern von Netzwerkkomponenten abgedeckt
werden können, werden die Geräteklassen auf Lose aufgeteilt (vgl. Kapitel 1.4). Hier:
LOS 2 : Geräteklassen 2, 3, 4 und 5. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und
damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch Instandhaltungsleistungen
sowie die Beschaffung von Zubehör (z.B. optische Transceiver, Patchkabel) aus einem
vielfältigen Sortiment. Das Zubehör muss auch isoliert bestellbar sein. Nicht Gegenstand
der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Beschaffung von WLAN-Komponenten,
da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Ebenfalls nicht Gegenstand
des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von SAN-Switches, da diese
ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Punktuelle Konfigurationsberatung:
Es muss eine Konfigurationsberatung als Konfigurations-Option im Online-Shop wählbar
sein. Wählt der Bedarfsträger diese aus, so nimmt ein Systemberater des Auftragnehmers
Kontakt zum Bedarfsträger auf und berät ihn hinsichtlich der optimalen Konfiguration.
Der Systemberater unterstützt den Bedarfsträger punktuell bei einzelnen Fragestellungen.
Sind die Anforderungen des Bedarfsträgers komplexer, so hat der Systemberater die
Möglichkeit mit dem Bedarfsträger eine Architekturberatung zu vereinbaren. In diesem
Fall wird der Prozess für Architekturberatung durchzuführen, d.h. insbesondere müssen
die Kosten der Beratung vorab bestimmt werden. Die punktuelle Konfigurationsberatung
kann vom Bedarfsträger z.B. auch dann in Anspruch genommen werden, wenn zwar eine
Standard-Konfiguration (u.a. Referenzgerät) verfügbar ist, er diese selbst aber nicht
als die Korrekte identifizieren kann. Als Ergebnis der punktuellen Konfigurationsberatung
kann unter Umständen eine Konfigurationsempfehlung resultieren, die auch Systemkomponenten
enthält, die im Online-Shop nicht selektiert werden können, aber für die Funktion
eines Systems zwingend notwendig sind. Bei den Komponenten ist im Einzelfall zu begründen,
warum nur mit diesen eine korrekte Funktion sichergestellt werden kann. Zur Preisbildung
in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Die punktuelle Konfigurationsberatung wird als üblicher
Akquisitionsaufwand nicht separat vergütet. Architekturberatung: Neben der punktuellen
Konfigurationsberatung muss vom Auftragnehmer auch eine Beratungsleistung zu Systemarchitektur
angeboten werden. Diese Beratung ist durch einen qualifizierten Systemarchitekten
auszuführen und umfasst insbesondere die Planung der Integration, Anpassung (Customizing),
Konfiguration (des Systems) und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Der Systemarchitekt
hat die Ergebnisse der Beratungsleistung in einer Architekturempfehlung schriftlich
auszuarbeiten. Die Architekturempfehlung muss dabei mindestens folgende Bestandteile
umfassen/aufweisen: Darstellung der Anforderungen des Kunden, Lösungsbeschreibung
inkl. Skizze, Durchzuführende Arbeitsschritte bis zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
inkl. Aufwendungen in Stunden für den Systemarchitekt bzw. -techniker Artikelliste
mit Kurzbeschreibung der einzelnen Artikel und deren benötigte Anzahl und Ausführliche
Beschreibung der Artikel inklusive Abbildung und Detailangaben, wie Abmessungen, Leistungsdaten
etc. Die vom Systemarchitekten geplanten Tätigkeiten werden in der Umsetzung vom Systemtechniker
ausgeführt. Daher ist im Preisblatt für den Systemarchitekten und für den Systemtechniker
jeweils ein separater Tagessatz anzugeben, der für die Vertragslaufzeit fix ist. Der
Systemarchitekt muss in seiner Planung alle Angebotsbestandteile (z.B. System, Wartung,
Kosten für die Architekturberatung, Kosten für den Systemtechniker vor Ort) einkalkulieren
und im Systempreis einzeln darstellen. Zur Bildung des Preises in diesem Fall siehe
Kap. 4.3. Der eigentlichen Beratungsleistung zur Systemarchitektur geht zwingend immer
eine Kostenschätzung für die Architekturberatung selbst voraus ("Kostenvoranschlag"
der Systemarchitekturberatung). Diese Kostenschätzung wird nicht vergütet. Sie umfasst
die Ermittlung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit der Anforderungen und die Abschätzung
des maximalen Aufwands für die Architekturberatung. Die eigentliche Architekturberatung
wird dann auf Basis dieses Kostenvoranschlags vergütet.