Beschaffung/Herstellung, Lieferung, Installation, Abnahme eines Lichtblatt Fluoreszenzmikroskop inkl. Zubehör und Herstellergarantie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE21H
Postanschrift: Ingolstädter Landstraße 1
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Materialwirtschaft
E-Mail:
Telefon: +49 89318743216
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung/Herstellung, Lieferung, Installation, Abnahme eines Lichtblatt Fluoreszenzmikroskop inkl. Zubehör und Herstellergarantie
Beschaffung/Herstellung, Lieferung, Installation, Abnahme eines Lichtblatt Fluoreszenzmikroskop inkl. Zubehör und Herstellergarantie gemäß Leistungsverzeichnis:
1. Die Fähigkeit zur Abbildung sehr großer Proben: Mit dem Lichtblatt Fluoreszenzmikroskop muss eine 3D- Mikroskopie ganzer geclearter Mäuse bzw. Mausorgane in wässrigen und organischen Lösemitteln mit einem RI von 1,45 – 1,56 möglich sein (Verfahrbereich in xyz mindestens: 2cm / 5 cm / 2 cm) mit einem Abbildungsvolumen von mindestens 35 x 55 x 15 mm3 und gleichzeitig einer subzellulären Auflösung.
2. Ein batch-Imagen von mehreren Mausorganen (z.B. 5 Maushirne) ohne Probenwechsel und Interaktion des Anwenders muss möglich sein.
3. Durch geeignete Probenhalterungen muss auch ein Imagen von Organoiden möglich sein
4. Die Optik muss von der Imaging Kammer getrennt sein, um eine Verunreinigung der Optik mit chemisch aggressiven Imagingmedien wie DBE zu verhindern.
Weiterführung des Leistungsverzeichnisses:
5. (Kompartibilität) Integration des in der CF PTA vorhandenen Superkontinuum-Lasers (Weißlichtlaser von KT-Photonics SuperK EXTREME EXW-12) als Anregungslichtquelle in das neue System muss erfolgen.
6. Eine uni- und bidirektionale Beleuchtung muss möglich sein.
7. Die Lichtblattdicke (mindestens 6µm im Fokuspunkt bei 488nm) und die Lichtblattbreite (1 – 15 mm) muss über die Software einstellbar sein. Die Justage der Lichtblätter muss werkzeuglos möglich sein.
8. Es muss eine über die Software gesteuerte chromatische Korrektur der Lichtblätter für die verschiedenen Wellenlängen möglich sein.
9. (Kompartibilität) Integration der in der CF-PTA vorhandenen Kamera PCO edge 4.2 zur Signaldetektion in das System muss erfolgen.
10. Die Immersionsobjektive müssen speziell für die Lichtblattmikroskopie optimiert sein: mit hoher numerischer Apertur (NA), präziser Flat-Field-Korrektur, Transmissionsbereich 400-850nm, farbkorrigiert für VIS-NIR (450-850nm), Korrektur der Brechungsindizes über einen breiten Bereich (1,45 - 1,56) und gleichzeitig einem großem Arbeitsabstand (WD bis mind. 15 mm). Es muss ein Vergrößerungsbereich von ca 1.1x bis mindestens 30x abgedeckt werden:
- Multi Immersionsobjektiv ~1.0x – 2.5× / NA 0.1 – 0.3, WD ≥15mm
- Multi- Immersionsobjektiv ~2.5x –10× / NA 0.3-0.5, WD ≥15mm
- Multi-Immersion 10x – ≥20×, / NA ≥0.5 WD ≥10mm
Der Objektivrevolver muss voll motorisiert und softwaregesteuert sein und über die oben genannten drei Objektiv-Positionen und zusätzlich optischer Nachvergrößerungsstufen verfügen. Dies ermöglicht auf große Proben abgestimmtes größeres Abbildungsfeld (Field of View) bei entsprechender Vergrößerung und damit ein schnelleres Imagen (z.B. ganzes Maushirn bei 4x Vergrößerung mit 1 z-stack).
11. Für das Imagen in wässrigen Lösungen (wie z.B CUBIC mit einem R=1,45) sowie organischen Lösungsmitteln (alle gängigen Clearingmedien: DBE, BABB etc) muss eine optische Korrektur und Beständigkeit aller Optiken und Komponenten gegeben sein. Die einzelnen Objektive müssen über optisch korrigierte Dipping Caps für Organisch/wässrige Lösungen verfügen.
12. Das System muss über eine Autofokussierung und automatische Probenfreigabe verfügen. Für ein batch-Messung muss ein Multi-Sampling Imaging möglich sein.
13. Um eine gleichmäßige Beleuchtung der Probe ohne Schattenbildung zu gewährleisten muss das System über 6 Lichtblätter verfügen. (unabhängig bidirektional). Die numerische Apertur und Breite der Lichtblätter muss optisch einstellbar sein.
14. Excitation- und Emissionsfilter für die gängigen Bereiche GFP – YFP - TRITC - CY5 - CY7 nach individueller Absprache müssen integriert sein und mortorisiert ansteuerbar sein.
15. Das Angebot muss eine Ersatz-Quarzküvette sowie ein Set an Probenhalter zum Imagen von unterschiedlich großen Proben enthalten.
Software/Hardware
1. Angebot inklusive eines Softwarepakets zur Steuerung aller relevanten Experimentabläufe: Multichannel, Z-stack, Zeitreihe, Positionen, Tiling, Bildbearbeitung sowie einer zweiten Arbeitsplatz Lizenz.
2. Vollständige Dokumentation (Handbuch und Release ote) muss in ausgedruckter und digitaler Form vorliegen.
3. Angebot inklusive leistungsstarkem Steuer Rechner mit 4GB Grafikkarte, 64 GB RAM, 1 TB SSD, 10 TB HDD, 10 GB T2 ethernet controller und einem 34“ Monitor oder höher
Garantie und Wartung
Eine Erweiterung der Garantiezeit auf 36 Monate auf das gesamte Mikroskopsystem aller Komponenten (exklusive Weißlichtlaser) muss im Angebot enthalten sein. Benötigtes Verschleißmaterial sowie kostenlose Software-Updates sind inkludiert. Mindestens eine jährliche präventive Wartung ist während dieser Zeit inbegriffen.
Start der Garantie/Service/Wartung erfolgt nach erfolgreicher Abnahme des Systems.
Es wurde eine Bankbürgschaft für 2023 gefordert.
Vollservicewartungsvertrag (excl Weißlichtlaser) im Anschluss an die Garantiezeit.
Kundendienst und Reparaturservice – Vor-Ort-Service
1. Ein Kundendienst- und Reparaturservice (deutsch- und englischsprachig) direkt beim Kunden muss innerhalb von 2 Arbeitstagen zu Verfügung gestellt werden.
2. Die Verfügbarkeit eines telefonischen technischen Supports (deutsch- und englischsprachig) von 08:00 – 17:00 Uhr an Werktagen ist vorausgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Kein Wettbewerb aufgrund technischen Gründen: Größe der Probenküvette: 129 mm x 51 mm x 64 mm, motorisierter Tisch mit einem Verfahrbereich von 2,4 cm x 5 cm x 2,3 cm.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung/Herstellung, Lieferung, Installation, Abnahme eines Lichtblatt Fluoreszenzmikroskop inkl. Zubehör und Herstellergarantie
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail
oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die
Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.