Fraunhofer IME-BR Gießen – Neubau eines Institutsgebäudes – V_149_755931_62_Durchreicheautoklaven
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 27 c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): B10 Forschungsbau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IME-BR Gießen – Neubau eines Institutsgebäudes – V_149_755931_62_Durchreicheautoklaven
Ohlebergsweg
35392 Gießen
— 2 Durchreicheautoklaven für die S3 Nutzung gemäß GenTSV und BioStoffV;
— Nutzraummaße mindestens 600 x 650 x 650 mm inkl. Eigendampferzeugung und integriertem WIT Tester;
— Nutzung als Begasungsschleuse, indem ein mobiler, externer H2O2 Generator angeschlossen wird;
— Inbetriebnahme und Validierung;
— Zubehör für die Beschickung der Autoklaven;
— Einbau der Autoklaven an der Trennwand zum S2 Bereich;
— 1 Sterilisator zur Inaktivierung von Kondensatwasser für die S3 Nutzung gemäß GenTSV und BioStoffV inkl. Verrohrung und Montage von Hebepumpen für die Kondensatwasserwannen im S3 Bereich unter den Prüfraumschränken.
BMBF
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Nußloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
Das Vergabeverfahren finden Sie hier: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ohlebergsweg
35392 Gießen
NT13 Ergänzung zu NT11: separier WIT Test, Validierung
Ort: Nußloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
Das Regierungspräsidium fordern nach Angebotsabfrage und Vergabe und Montage einen zweiten
Abluftfilter pro Autoklav, für den separat ein WIT Test durchgeführt werden muss. Weiter ist eine
erneute Validierung pro Autoklav und Beladung erforderlich.
Ergänzend zum NT 11 ist vom Regierungspräsidium gefordert, dass der jeweils zweite Filter ebenfalls separat einen WIT Test durchlaufen können muss, dass danach eine erneute Validierung vorgenommen werden muss.