Beschreibung: Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen
des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft. Bewerber
oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden
Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise): Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
mit folgenden Angaben vorzulegen: - Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung Personenschäden
bis 5.000.000,00 € (je Versicherungsfall); Sach- und Vermögensschäden bis 1.000.000,000
€ (je Versicherungsfall); Obhut- und Bearbeitungsschäden bis 100.000,00 € (je Versicherungsfall);
Allmählichkeitsschäden bis 500.000,00 € (je Versicherungsfall) Schlüsselverluste bis
250.000,00 € (je Versicherungsfall) - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Unterhaltsreinigungsleistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde. - Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. - Erklärung,
dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen
wurden, - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund
derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden muss, - Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit
sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. - Erklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen
und öffentlichrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen.
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei Berufsgenossenschaft angemeldet hat - Verpflichtungserklärung,
dass alle Änderungen, die sich zu den Inhalten der abgegebenen Erklärungen während
der Vertragslaufzeit ergeben, unverzüglich dem Auftraggeber angezeigt werden. Bewerber
oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die
jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen
werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen
wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.