Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: D.2.pdf (Unternehmensangaben und Eigenerklärungen) Abschnitt II: Eigenerklärungen
des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen
Verurteilung (II.1), Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (II.2),
sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (II.3), Insolvenz (II.4), anderen schweren
beruflichen Verfehlungen (II.5), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen (II.6),
Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten (II.7), Auskünften und Informationen (II.8)
Abschnitt III: Angaben zu ggf. einschlägigem Ausschlussgrund und etwaigen Maßnahmen
zur Selbstreinigung Abschnitt IV: Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft
(BG), dass die Erklärungen entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig)
und V sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur
Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden. Abschnitt
V: Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und
Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass
die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche
Erklärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12)
und - soweit notwendig - nach dem Abschnitt III dieser Datei abgeben. Erklärung, dass
die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe
vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls
nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn
das Angebot in die engere Wahl kommt. D.2.1.pdf (Erklärung zur Einhaltung zwingender
Arbeitsbedingungen und Registerabfrage) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € fordert
die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten
soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a
GewO und/oder aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes
(WRegG) an. Dafür sind mit der Datei D.2.1.pdf die benötigten Angaben zu übermitteln.
D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel) Personalbezogene Eigenerklärung zu etwaigen
Beratungstätigkeiten für die BA in den 18 Monaten vor dieser Bekanntmachung; kein
Vertragsschluss, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der
auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag ist ausgeschlossen, sofern die genannten
Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme
vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen
ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Zum Nachweis einer Tätigkeit als
Mitglied/eine mitarbeitende Person eines Unternehmens, in deren Auftrag die Person
die BA beraten hat/ausführend tätig wurde, ist eine verbindliche Erklärung dieses
Unternehmens über den Sachverhalt beizulegen. D.5.pdf (Erklärung bzgl. Art. 5k der
Verordnung (EU) Nr. 2022/576) Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/ 576
verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen
oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen
oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland
niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über
50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne
der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.