Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - SV-CNI-230904-002, Tram Westtangente, Baubegleitende Kampfmitteluntersuchung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke München GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
Zusätzliche Informationen: Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal
der SWM. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden
die Vergabeunterlagen unter der genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt.
Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung
für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen
im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer nach einem System-Login
über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen
während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder
Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login
ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der genannten URL zum Erhalt eines
passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 539236-2023
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Gewichtung: 100%
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit
der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder
per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten
Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden,
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke München GmbH