Beschreibung: Los 1: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten
festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei
Jahren überwiegend im Bereich gewerblicher Rechtsschutz tätig sein. Es sind zu benennen
der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner
und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B.
Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren, Berufserfahrung
in Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und Vorhandensein
des Titels Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz. Los 2: Es ist eine Erklärung
über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw.
kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im
Bereich Patentrecht tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner,
der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte,
die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils
erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate),
Berufserfahrung in Jahren und Berufserfahrung in Jahren überwiegend als Rechtsanwalt
im Bereich Patentrecht. Los 3: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam
abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte
müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich Presse- und Äußerungsrecht
tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene
stellvertretene Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen
Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung
in Jahren und Berufserfahrung in Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich Presse-
und Äußerungsrecht. Für alle Lose: Überwiegende Tätigkeit im jeweiligen Rechtsbereich
ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt
schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50 % in dem jeweiligen Rechtsbereich tätig ist.
Der Rechtsbereich wird durch die Leistungsbeschreibung in ihrer Gesamtheit definiert.
Eine überwiegende Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein weiteres
Los desselben oder anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich
aus. Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf
dies einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten,
mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht,
dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber
definierten Bereichen möglich ist. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt
Eignung".