Beschreibung: Die Leistungen enthalten insbesondere, aber nicht abschließend folgende Punkte: ->Geschäftsführung
der LAG: - Einrichtung, Betrieb der inneren Organisation incl. Finanzierung der Geschäftsstelle
- Verwaltung und Rechnungskontrolle des Budgets der LAG inkl. deren Leaderprojekte
und Maßnahmen - Vorbereitung von und Mitwirkung bei Prüfungsverfahren der Rechnungsprüfungs-
und Kontrollbehörden sowie Führung der steuerrechtlich erforderlichen Aufzeichnungen
und Dokumentation der ordnungsgemäßen Verwendung der Haushaltsmittel -> Organisation
der Arbeit der Leader-Aktionsgruppe: - Fortschreibung der Lokalen Entwicklungsstrategie
(LES) in Zusammenarbeit mit der Vorstandschaft - Koordination der Organisations- und
Kommunikationsstrukturen der lokalen Aktionsgruppe (regelmäßige Abstimmung mit dem
Vorstand der LAG; Koordinierungsgruppen, Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung
von Mitgliederversammlungen, Beratungen, Arbeitsgruppen etc., Abstimmungen mit dem
Fachbeirat und den Arbeitsgruppen.) - Organisation und Durchführung der Mitgliederversammlungen
(mind. 1mal jährlich) und Lenkungsausschusssitzungen (mind. 2-mal jährlich). - Unterstützung
von Arbeits- und Projektgruppen - Organisation von Workshops u. a., die die Beteiligung
der Bevölkerung bzw. relevanter Akteursgruppen ermöglichen - Aufbau, Moderation und
Anleitung von Arbeitsgruppen bzw. Netzwerken inkl. der Unterstützung von regionalen
Wertschöpfungsketten/Kooperationsformen - Abstimmung mit anderen Initiativen und Managements
- Organisation der Zusammenarbeit mit Antragstellern Projektträgern - Vorbereitung
und Moderation der LAG- Beratungen, organisatorische Sicherstellung der Sitzungen
(z.B. Erstellen und Versand der Einladungen und Sitzungsprotokolle, Organisation des
Sitzungsumfeldes, Umsetzung der Beschlüsse der LAG) - Abstimmung, Zusammenarbeit und
Erfahrungsaustausch mit den Ämtern und Behörden, wie z. B. Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften,
Landkreis, Amt für Landwirtschaft und Forsten, Amt für ländliche Entwicklung, Landesanstalt
für Landwirtschaft, Regierung von Unterfranken -> Monitoring, Berichtswesen und Prozessevaluierung,
andere Evaluierungsaktivitäten: - Kontinuierliche Verbesserung des eigenen Prozesses
(KVP) unter Berücksichtigung der in den Konzepten benannten Indikatoren (Monitoring;
1x pro Jahr) - Bewertung der Umsetzung und gegebenenfalls Fortschreibung der LES -
Regelmäßige Teilnahme an landesweiten Leadermanagertreffen - Berichterstattung in
zuständigen kommunalpolitischen Gremien. - Erstellung Jahresbericht an die LAG - Aktuelle
Berichterstattung nach Abforderung gegenüber der Bewilligungsbehörde -> Öffentlichkeitsarbeit:
- Schwerpunkt ist die Aktivierung und Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange
der regionalen Entwicklung und zum Leader-Prozess. Die zur Verfügung stehenden Mittel
für Öffentlichkeitsarbeit müssen gesondert ausgewiesen werden. Darüber ist ein Finanzierungsplan
zu erstellen sowie ein Maßnahmenkonzept zur Öffentlichkeitsarbeit z. B. über Veranstaltungen,
Printmedien, Tage der offenen Tür, Internetpräsentation zu entwickeln. - LAG-Außendarstellung,
unter anderem soziale Netzwerke - Kommunikation Leader-Programm und begleitende Projektkommunikation
-> Einbringen von Umsetzungsideen und Vorschlägen zur Weiterentwicklung der LEADER-Region:
- Erstellen und Weiterführen eines Maßnahmenplanes - lmpulsgebung für Projekte zur
Umsetzung der LES -> Pilothafte Erstellung eines LAG-weiten Geografischen Informationssystems
(GIS): - Identifizierung von Entwicklungschancen und -schwächen - objektiven Überwachung
der weiteren Entwicklung der Region während der gesamten Dauer der Förderperiode gemäß
LES (Entwicklungsziel 1, Handlungsziel 1.4, S. 49 f der LES) Der Auftraggeber weist
darauf hin, dass die Einhaltung sämtlicher Vergabe- und Förderregelungen verkehrswesentlich
ist. Der Auftraggeber sichert mit Abgabe des Angebotes ausdrrücklich zu, dass er sämtliche
das Projekt betreffende Vergabe- und Förderregelungen ordnungsgemäß anwendet und umsetzt.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass es bei einem Verstoß gegen die Vergabe- und
Förderreglungen zu einer Rückforderung der Fördergelder kommen kann. Für den hieraus
entstehenden Schaden haftet der Auftragnehmer.