Beschreibung: Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation
für anwendungsorientierte Forschung. Mit ihrer Fokussierung auf zukunftsrelevante
Schlüsseltechnologien sowie auf die Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft und Industrie
spielt sie eine zentrale Rolle im Innovationsprozess. Als Wegweiser und Impulsgeber
für innovative Entwicklungen und wissenschaftliche Exzellenz wirkt sie mit an der
Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Zukunft. Die 1949 gegründete Organisation
betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. Etwa 30
800 Mitarbeitende, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung,
erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von rund 3,0 Mrd. EUR. Davon fallen 2,6
Mrd. EUR auf den Bereich Vertragsforschung. Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber)
beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung
zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen
ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern
geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform
eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die
in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu sollen zwei Rahmenverträge
über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen in folgenden Bereichen abgeschlossen
werden: a) Los 1: IT-Recht Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragestellungen
im IT-Recht, insbesondere: Unterstützung bei der Vertragsgestaltung/Erstellung von
Vertragsmustern/Erarbeitung rechtlicher Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten
u.a. zu Fragestellungen zu Webauftritten, Internetplattformen, Social Media, Softwarelizenzen,
IT-Projekten und Domains Beratung und Unterstützung zu Open Source Software ist nur
insoweit erfasst, als dies im Rahmen der vorstehenden Beratung und Unterstützung erfolgt
und nur untergeordnete Bedeutung hat. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand
der vorliegenden Beschaffung. b) Los 2: Open Source Software (OSS) Beratung und Unterstützung
des Auftraggebers bei rechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt im Bereich
Open Source Software, insbesondere: - Beratung zur Einhaltung von OSS-Lizenzbedingungen
(OSS Compliance) bei der Integration von OSS, in Software, die der Auftraggeber entweder
selbst oder mit/für Industriekunden und/oder sonstige Dritte entwickelt (Auftraggeber-Software)
und an Kunden und sonstige Dritte lizenziert oder weitergibt. Hierzu müssen spezifische
OSS Lizenzen und deren Kompatibilität untereinander sowie die gewünschten Lizenzbedingungen
der Auftraggeber-Software geprüft werden: a) Beratung zu OSS-Lizenzen und deren Kompatibilität;
b) Benennung der Pflichten; c) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an
Kunden; d) Erstellung einer Handlungshilfe mit Empfehlungen zur Best Practice; - Beratung
zur Veröffentlichung von Auftraggeber-Software als OSS bzw. Accessible Source. Dies
umfasst Beiträge zu bestehenden OSS-Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt
sowie vom Auftraggeber selbst initiierte OSS-Projekte. Es muss insbesondere auch die
Kompatibilität der OSS-Lizenzen mit der Lizenzierung von Patenten durch den Auftraggeber
berücksichtigt werden: a) Beratung bei der Wahl der OSS-Lizenz bzw. Entwurf neuer
Lizenzen; b) Beratung zur Umsetzung auf Plattformen wie GitHub oder GitLab; c) Beratung
zu Contributor License Agreements (CLAs); d) Beratung zu Best-Practices für die aktive
Beteiligung an Open-Source-Projekten; - Beratung bezüglich der Möglichkeiten zur strategischen
Verwendung von Open-Source-Software und -Methodiken sowie Beratung bezüglich neuer
Geschäftsmodelle im Kontext mit OSS. Prüfung von IP-Policy Regelungen für die Mitgliedschaft
in OSS Verbänden und Stiftungen; - Vorbereitung und Durchführung von In-house Schulungen
in Abstimmung mit dem Auftraggeber; - Durchführung und Begleitung von OSS Audits und
Open Source Due Diligence bei um-fangreichen und komplexen Softwareprojekten. Hierzu
sind Erfahrungen mit OSS-Scanning Tools wie FossID oder FOSSology hilfreich. Alternativ
kann auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden, wobei dann die Durchführung
und Umsetzung begleitet werden soll. Dies umfasst insbesondere: a) Prüfung der Bill
of Material (BOM) basierend auf einem bereitgestellten Software-Repository, bevorzugt
automatisiert; b) Analyse und Beratung der License Compliance; c) Erstellung der Compliance-Artefakte
(Attributions, Lizenztexte); d) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an
Kunden - Beratung bei der Umsetzung eines OSS Compliance Prozesses in Bezug auf die
Integration von OSS, in Auftraggeber-Software sowie zu bestehenden OSS Projekten,
an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierter
OSS-Projekte. Unterstützung bei der Erstellung einer Open Source Policy, insbesondere:
a) Beratung zu grundlegenden Anforderungen, vorzugsweise in Anlehnung an OpenChain;
b) Beratung zu OSS Compliance Software und deren Einsatz in der Continuous Integration
(CI), z.B. Integration von FOSSology in GitLab; c) Beschreibung allgemeiner Regeln
und Anweisungen für oft wiederkehrende Use Cases ("Check-Listen" bzw. OSS Policy).
Soweit bei den vorstehenden Leistungen auch weitere Leistungen aus dem Bereich IT-Recht
erforderlich sind, sind diese von der Beschaffung ebenfalls miterfasst, sofern es
sich hier um einen erforderlichen Zusammenhang handelt, die Leistung für den Gesamtauftrag
keine selbstständige Bedeutung hat und die Leistung im Bereich Open Source Software
den Schwerpunkt bildet. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden
Beschaffung.