Fraunhofer CML Hamburg – Neubau – Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen – V_157_750263_62_Erdbau II- erdverlegte Leitungen im Außenbereich
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer CML Hamburg – Neubau – Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen – V_157_750263_62_Erdbau II- erdverlegte Leitungen im Außenbereich
Kanalplatz/Blohmstrasse,
21079 Hamburg
— 350 m3 Bodenaushub und Entsorgung ZO- DKlll;
— 200 m PP-Kanal DN 100-300;
— 1 Betonschacht;
— 1 Lamellenklärer 18 m3/h Durchmesser 2,5 m;
— 4 Kontrollschächte PP DN600;
— 300 m Leerrohr DNS0/150;
— 1 Zugschacht.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kanalplatz/Blohmstrasse,
21079 Hamburg
Anpassung Lohn- und Materialkosten
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Land: Deutschland
Durch die Verschiebung des Montagebeginns ergaben sich höhere Lohn- und Materialkosten.
Durch die Verschiebung des Montagebeginns ergaben sich höhere Lohn- und Materialkosten.