Beschreibung: a) Erklärung d. Bewerbers (Bew.) bzw. der Bewerbergemeinschaft (BG) über die Anzahl
der techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) u. der
Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2021, 2022, 2023) gem.
§46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanford. ist ein jährl. Mittel von 6 techn. festangestellten
VZ-MA im Leistungsbild Tragwerksplanung (TWP) inkl. GF. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer
(UA) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“
gem. §47 Abs. 1 VgV im TNA unter Anl. 1 ist von den freien MA auszufüllen. b) Angabe
der Fachkräfte gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bew. über die Berufsqualif.
eines GF oder einer FK gem. §75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderungen,
wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung
"Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen" o.vgl. gem. § 75 VgV im jew. Herkunftsstaat
des Bew. (Sitz d. Bew.) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die
Ingenieurkammer und Abschlussurkunde m. Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum.
Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt
sein sollte, sind vergleichb. fachl. Qualifik. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise
vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie
– gewährleistet ist. c) Die Berufserf. des GF oder der FK [hierbei muss es sich um
dieselbe Person handeln wie unter b) Berufsqualifikation] im Leistungsbild TWP ist
durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind
10 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild TWP. d) Angabe von
2 verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref.projekte gelten folgende
Mindestanforderungen: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.12.2016-30.11.2023 liegen,
die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 6 muss in diesem Zeitraum
abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen
Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Folg. Wertungskriterien gelten bei den Ref. projekten:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE — ggf. Benennung d. UA — ggf.
Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UA — Projektbezeichn./-beschreibung — Bauvolumen
brutto (KG 300 + 400) (max. Punktzahl: Ref. 1 > 27,0 Mio. €, Ref. 2 >= 22,0 Mio. €),
— dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen — Honorarzone
(volle Punkte bei mind. HZ IV) — AG mit Ansprechpartn., Anschrift, Tel.Nr. Zusatzpunkte
(es genügt, wenn die Unterkategorie jew. bei einer der 2 Ref. erfüllt ist) für: —
Berufsschule od. Bildungszentrum, — weitgespanntes Tragwerk (Spannweite ≥ 12m), Ref.
1 od. 2, oder aber andere Referenz — Tragsystem in Holzbauweise, — Planung in BIM,
— ingenieurtechnische Kontrolle beauftragt und selbst erbracht Sonstiges: vollständ.
Proj.darst der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite,
graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung
in Textform e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die
Ausführung der angegebenen Ref.proj. anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden
von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz
gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren
Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen,
die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern
im neuen Büro besteht.