1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerischen Staatsgüter (BaySG)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen
Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung