Beschreibung: Ausschlusskriterien Los 1, Los 2 und Los 3 1) Anschreiben Angebot (Anlage B.1.) 2)
Basisinformation zum Unternehmen des Bieters bzw. zu den an der Bietergemeinschaft
beteiligten Unternehmen (Anlage B.2.); 3) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der
Bietergemeinschafts-mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen,
der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage
B.3.). 4) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe,
einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten.
Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit
eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche
Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel
zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47
Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen
Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
(Anlage B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung
eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen
vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c
AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe
nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe
vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB
bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar
sind (Anlage B.5.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der
Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch
nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
(Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung
in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der
Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen
will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen
ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens
im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch,
kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen
Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
5) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG,
§ 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten
Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass
keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes
mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG
und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5.);