Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Baubegleitende Qualitätssicherung - SV-SBA-231127-002
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke München GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Beschreibung: Die Stadtwerke München GmbH (SWM) schreiben für die Abwicklung von Instandhaltungs-
und Erneuerungsmaßnahmen im Netz von Trambahn und Bus den Rahmenvertrag "Baubegleitende
Qualitätssicherung" aus. Dieser besteht aus drei Losen: Los 1: Geotechnische Baubegleitung
Los 2: Betontechnologische Baubegleitung Los 3: Asphaltkontrollprüfungen Es sollen
über den Rahmenvertrag in jedem Bereich maximal 2 Unternehmen beauftragt werden, die
für die Einhaltung der Ausführungsqualität und der technischen Erforderungen für die
in den nächsten 2 Jahren geplanten Maßnahmen zu sorgen haben. Auf Veranlassung der
SWM kann eine Verlängerung um 2 Jahre nach Ablauf der 2-Jahres-Frist in Betracht kommen.
Kennung des Verfahrens: d54d0086-f601-4c7c-870a-958cd8b1d518
Interne Kennung: SV-SBA-231127-002
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung
der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71332000Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Zusätzliche Informationen: Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal
der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der genannten
URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur
einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung
der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal.
Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-SBA-231127-002 anzufordern. Erst nach Freischaltung
werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen
an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber
informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung
der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
ist für den Auftragsfall darzustellen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung:
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Geotechnische Baubegleitung
Beschreibung: Baugrunderkundung (Bohrung, Sondierung) und Baugrundgutachten, Geotechnische Kontrollprüfungen
(Lastplattendruckversuche), Probenahme, bodenmechanische Laboruntersuchungen (Korngrößenverteilung,
Frostsicherheit etc.), Beratung, Dokumentation und Abschlussbericht.
Interne Kennung: Los 1: Geotechnische Baubegleitung
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71332000Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es ist vorgesehen, diesen Vertrag einmalig zu verlängern, so dass sich eine maximale
Laufzeit von vier Jahren (bis längstens 31.03.2028) ergeben kann.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister Beschreibung:
Beschreibung: (1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die
Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind. (2) Angabe über eine Eintragung
in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. (3)
Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
ist. (4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft
ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche
Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. (5) Erklärung des Unternehmens, dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise
nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden
oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder
von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten
Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung:
Beschreibung: (6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
vorliegen. (7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren
oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (8) Erklärung des Unternehmens, dass
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (9) Gesamtumsatz des Unternehmens
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (10) Umsatzanteile des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland
die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen
der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer
amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen. Anhand
der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung:
Beschreibung: (11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt
(= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten
fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben
erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten
Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr. (12) Personelle Ausstattung:
Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)
mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. (13) Auftragsspezifische Erklärungen
und Nachweise: Nachweis der Anerkennung als Überwachungs-/ Prüfstelle nach RAP Stra
15 (Los 1-3) (14) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten
anderer Unternehmen. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen
Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten
oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten
Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Beschreibung: Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine
Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise
im Bezug zu den vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung
für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung,
die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen.
Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis
der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung)
verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
bieten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 7
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-01-03+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Projektsprache: Deutsch
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft:
Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall
der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des
bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt
und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch
haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit
der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder
per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten
Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden,
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke München GmbH
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Betontechnologische Baubegleitung
Beschreibung: Probenahme, Untersuchung und Freigabe des Frischbetons unmittelbar vor Einbau, Überprüfung
und Dokumentation einschlägiger Parameter (Ausbreitmaß, Luftporengehalt, Frischbetonrohdichte,
Temperatur etc.), Herstellung Probewürfel und Festbetonuntersuchung (Druckfestigkeit,
Frost-Tausalz-Widerstand), Gewinnung von Bohrkernen, Beratung, Dokumentation und Abschlussbericht
Interne Kennung: Los 2: Betontechnologische Baubegleitung
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71351100Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es ist vorgesehen, diesen Vertrag einmalig zu verlängern, so dass sich eine maximale
Laufzeit von vier Jahren (bis längstens 31.03.2028) ergeben kann.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister Beschreibung:
Beschreibung: (1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die
Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind. (2) Angabe über eine Eintragung
in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. (3)
Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
ist. (4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft
ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche
Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. (5) Erklärung des Unternehmens, dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise
nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden
oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder
von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten
Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung:
Beschreibung: (6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
vorliegen. (7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren
oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (8) Erklärung des Unternehmens, dass
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (9) Gesamtumsatz des Unternehmens
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (10) Umsatzanteile des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland
die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen
der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer
amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen. Anhand
der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt
(= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten
fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben
erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten
Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr. (12) Personelle Ausstattung:
Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)
mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. (13) Auftragsspezifische Erklärungen
und Nachweise: Nachweis der Anerkennung als Überwachungs-/ Prüfstelle nach RAP Stra
15 (Los 1-3) (14) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten
anderer Unternehmen. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen
Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten
oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten
Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Beschreibung: Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine
Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise
im Bezug zu den vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung
für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung,
die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen.
Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis
der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung)
verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
bieten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 7
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-01-03+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Projektsprache: Deutsch
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft:
Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall
der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des
bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt
und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch
haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit
der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder
per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten
Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden,
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke München GmbH
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Asphaltkontrollprüfungen
Beschreibung: Gewinnung und Laboruntersuchung von Asphaltmischgutproben, Gewinnung von Bohrkernen,
Dokumentation und Abschlussbericht, Griffigkeitsmessung (SKM)
Interne Kennung: Los 3: Asphaltkontrollprüfungen
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71351100Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es ist vorgesehen, diesen Vertrag einmalig zu verlängern, so dass sich eine maximale
Laufzeit von vier Jahren (bis längstens 31.03.2028) ergeben kann.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister Beschreibung:
Beschreibung: (1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die
Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind. (2) Angabe über eine Eintragung
in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. (3)
Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
ist. (4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft
ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche
Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. (5) Erklärung des Unternehmens, dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise
nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden
oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder
von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten
Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung:
Beschreibung: (6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
vorliegen. (7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren
oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (8) Erklärung des Unternehmens, dass
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (9) Gesamtumsatz des Unternehmens
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (10) Umsatzanteile des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland
die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen
der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer
amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen. Anhand
der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt
(= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten
fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben
erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten
Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr. (12) Personelle Ausstattung:
Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)
mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. (13) Auftragsspezifische Erklärungen
und Nachweise: Nachweis der Anerkennung als Überwachungs-/ Prüfstelle nach RAP Stra
15 (Los 1-3) (14) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten
anderer Unternehmen. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten
Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen
Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten
oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten
Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Beschreibung: Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine
Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise
im Bezug zu den vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung
für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung,
die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen.
Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis
der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung)
verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
bieten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 7
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-01-03+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Projektsprache: Deutsch
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft:
Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall
der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des
bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt
und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch
haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit
der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder
per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten
Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden,
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke München GmbH