Beschreibung: Los 1: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten
festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei
Jahren überwiegend im Bereich gewerblicher Rechtsschutz tätig sein. Es sind zu benennen
der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner
und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B.
Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren, Berufserfahrung
in Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich gewerblicher Rechtsschutz, Vorhandensein
des Titels Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz und Vorhandensein des Titels Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht. Los 2: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam
abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte
müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich Patentrecht tätig sein.
Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene
Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit
der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben
sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in
Jahren und Berufserfahrung in Jahren überwiegend als Rechtsanwalt im Bereich Patentrecht.
Los 3: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten
festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei
Jahren überwiegend im Bereich Presse- und Äußerungsrecht tätig sein. Es sind zu benennen
der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner
und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B.
Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren und Berufserfahrung
in Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich Presse- und Äußerungsrecht. Für
alle Lose: Überwiegende Tätigkeit im jeweiligen Rechtsbereich ist gegeben, wenn der
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt schwerpunktmäßig,
also zu mehr als 50 % in dem jeweiligen Rechtsbereich tätig ist. Der Rechtsbereich
wird durch die Leistungsbeschreibung in ihrer Gesamtheit definiert. Eine überwiegende
Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein weiteres Los desselben
oder anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich aus.
Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf dies
einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten, mit
dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht,
dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber
definierten Bereichen möglich ist. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt
Eignung".