Beschreibung: Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124
„Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt
124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit
dem angegebenen Formblatt A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht
vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter
anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen
vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat
(z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). B) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister
gespeichert sind. C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG,
§ 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe
nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe
vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c
AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt
weitere Ausschlussgründe). D) Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot
in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis
auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug,
- Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. E) Erklärung
bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. F) Verzeichnis derjenigen
Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu
vergeben gedenkt (Formblatt 233). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind
auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. ggf. vorh. PQ-Nummer zu nennen
bzw. das Formblatt 124 für Unterauftragnehmer einzureichen, die nicht präqualifiziert
sind. Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer haben
zudem das Formblatt zu den weiteren Ausschlussgründen einzureichen. G) Erklärung (soweit
erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen,
der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Bei Bietergemeinschaften sind
die in Ziffer 5.1.9 geforderten Erklärungen und Nachweise, soweit sie im Folgenden
gesondert genannt sind, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen:
- Unterpunkt „Eignung zur Berufsausübung“: alle geforderten Erklärungen und Nachweise
- Unterpunkt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ die geforderten
Erklärungen und nachweise gem. lit. A, B,C, E und F - Unterpunkt „Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit“ alle geforderten Erklärungen und Nachweise. H) Erklärung zur Eignungsleihe
(soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich
der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Jedes
Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrere Eignungskriterien
in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: Im Falle der Eignungsleihe
(= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers
oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des
jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden
bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie
eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für
die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Jedes Unternehmen,
dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien
in Anspruch nehmen will, muss darüber hinaus folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärung,
dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Hinweis: Soweit Ausschlussgründe
gem. § 6e EU VOB/A ist dies vom Unternehmen anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen,
bei dem sich der Bieter die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der
Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen
hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). b) Erklärung, dass keine Eintragungen
im Wettbewerbsregister gespeichert sind. c) Eigenerklärung des Bieters, dass die in
§ 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter,
dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar
sind (Formblatt weitere Ausschlussgründe). d) Erklärung zur Registereintragung Sollte
das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen
als Nachweis auf Anforderung folgende Belege vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug,
- Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. e) Erklärung
bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. f) Nachweis der Eignung
des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden)
oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen
werden soll). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf
Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise
vorzulegen.