Beschreibung: a) Erklärung d. Bewerbers (Bew.) bzw. der Bewerbergemeinschaft (BG) über die Anzahl
der techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) u. der
Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2021, 2022, 2023) gem.
§46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanford. ist ein jährl. Mittel von 3 techn. festangestellten
VZ-MA im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5, 6 (ELT) inkl. GF. Freie MA sind
wie Unterauftragnehmer (UA) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung
bei Unteraufträgen“ gem. §47 Abs. 1 VgV im TNA unter Anl. 1 ist von den freien MA
auszufüllen. b) Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklär. d. Bew. ü.
d. Berufsqualifikat. d. GF/FK gem. §75 VgV: Der Bew. erfüllt die fachl. Anforder.,
wenn in der GF bzw. unt. den FK mind. 1 Pers. berechtigt ist, die Berufsbezeichn.
„Ingenieur" o. „staatlich geprüfter Techniker" o. „Meister" der Fachrichtung Elektrotechnik
o. vgl. gem. §75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bew. (Sitz d. Bew.) zu führen.
Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum.
Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeichn. „Ingenieur" o. „staatlich geprüfter
Techniker" o. „Meister" nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl.
Qualifik. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach
Richtlinie 2013/55/EU–Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist c) Die Berufserfahrung
d. GF/FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b) Berufsqualifikation]
im Leistungsbild Techn. Ausrüst. ALG 4, 5, 6 (ELT) ist jew. d. Vorlage e. aussagekräft.
Lebenslaufes nachzuweisen. Mind. anforderung sind 10 Jahre Berufserf. f. mind. 1 GF
oder mind. 1 FK im Leistungsbild Techn. Ausrüst. ALG 4, 5, 6 (ELT); d) Angabe von
2 versch. Ref. gem. §75 Abs. 5 VgV. Für die Ref.projekte gelten folg. Mind. anforderungen:
Ref. zeitraum muss zw. 01.12.2015-30.11.2023 liegen, d. LPH 2 darf nicht vor diesem
Zeitraum begonnen u. d. LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Von den
ALG 4, 5, 6 wurde mind. 1 ALG dem Bew. beauftragt bzw. von ihm vollständ. bearbeitet.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betr. Ref., nicht aber
zum Ausschluss. Folg. Wertungskriterien gelten bei den Ref. projekten: — Bezeichn.
d. beauftragt. Büros, ggf. der ARGE — ggf. Benennung d. UA — ggf. Aufgabenverteil.
in d. ARGE / mit dem UA — Projektbezeichn./-beschreib. — Bauvol. brutto (KG 400, ALG
4, 5, 6) (max. Punktzahl: Ref. 1 > 3,0 Mio. €, Ref. 2 >= 2,7 Mio. €) — d. Bew. beauftragte
bzw. von ihm vollständig erbrachte LPH — d. Bew. beauftragte bzw. von ihm erbrachte
ALG — TA-Leistung bei Neubaumaßnahme oder Generalsanierung im Bereich Hochbau — AG
mit Ansprechp./Anschr./Tel. Zusatzpunkte: — Zus.arbeit m. öffentl. AG / einschläg.
Vergaberichlinien — Mitwirkung bei der Beschaffung von öffntl. Fördermitteln (mit
Benennung d. Förderprogramms im TN-Antrag) — Berufsschule od. Bildungszentrum — PV-Analge
wurde geplant u. ausgeführt — Brandmeldeanlage war Bestandteil — Planung in BIM Sonstiges:
vollständige Projektdarstellung der Ref.projekte auf je max. 2 DIN A4-Seiten o. 1
DIN A3-Seite, graph. Darst. (z.B. Grundrisse, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreib.
in Textform. e) Der AG behält sich vor, Bescheinig. von öff. u. priv. AG über die
Ausführ. der angegeb. Ref.proj. anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung
festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren
Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von
den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet
worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag
beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.