Beschreibung: Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Gegenstand
der Ausschreibung ist die Beschaffung von WLAN-Komponenten verschiedener Hersteller
mittels Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Ziel des Vergabeverfahrens
ist es daher, bis zu sechs (6) Rahmenvertragspartner (RV-Partner) zu finden, die den
Auftraggeber bei Bedarf bei der Auswahl von WLAN-Komponenten unterstützen und ihn
damit versorgen. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen
Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von
der MPG be-nötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss
von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops
an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte
und von den RV-Partner anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgenden fünf
Geräteklassen mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen charakterisieren,
die in den Wettbewerb gestellt werden (vgl. Kapitel 5.2): Geräteklasse 1a: Virtueller
WLAN-Controller "Softwareausführung" Geräteklasse 1b: WLAN-Controller "Hardware Appliance"
Geräteklasse 2a: Indoor Access Point Low Density Geräteklasse 2b: Indoor Access Point
High Density Geräteklasse 2c: Outdoor Access Point Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren
und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von WLAN-Komponenten auch Instandhaltungsleistungen
sowie die Beschaffung von Zubehör (z.B. optische Transceiver, Patchkabel, Antennen)
aus einem vielfältigen Sortiment. Das Zubehör muss auch isoliert bestellbar sein.
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Beschaffung von Netzwerkkomponenten
(Switches, Router), da diese von anderen Rahmenvereinbarungen abgedeckt werden. Ergänzende
Leistungen in Bezug auf die WLAN-Komponenten: Die Beratungsleistung zur Konfiguration
und Architektur werden in zwei Bereiche unterteilt und abgegrenzt. Der Bieter muss
beide Bereiche anbieten. Punktuelle Konfigurationsberatung: Es muss eine Konfigurationsberatung
als Konfigurations-Option im Online-Shop wählbar sein. Wählt der Bedarfsträger diese
aus, so nimmt ein Systemberater des Auftragnehmers Kontakt zum Bedarfsträger auf und
berät ihn hinsichtlich der optimalen Konfiguration. Der Systemberater unterstützt
den Bedarfsträger punktuell bei einzelnen Fragestellungen. Sind die Anforderungen
des Bedarfsträgers komplexer, so hat der Systemberater die Möglichkeit mit dem Bedarfsträger
eine Architekturberatung zu vereinbaren. In diesem Fall wird der Prozess für Architekturberatung
durchzuführen, d.h. insbesondere müssen die Kosten der Beratung vorab bestimmt werden.
Als Ergebnis der punktuellen Konfigurationsberatung kann unter Umständen eine Konfigurationsempfehlung
resultieren, die auch Systemkomponenten enthält, die im Online-Shop nicht selektiert
werden können, aber für die Funktion eines Systems zwingend notwendig sind. Bei den
Komponenten ist im Einzelfall zu begründen, warum nur mit diesen eine korrekte Funktion
sichergestellt werden kann. Zur Preisbildung in diesem Fall siehe Kap. 4.3. Die punktuelle
Konfigurationsberatung wird als üblicher Akquisitionsaufwand nicht separat vergütet.
Architekturberatung: Neben der punktuellen Konfigurationsberatung muss vom Auftragnehmer
auch eine Beratungsleistung zu Systemarchitektur (u.a. Flächendeckungs- bzw. Roamingkonzepte)
angeboten werden. Diese Beratung ist durch einen qualifizierten Systemarchitekten
auszuführen und umfasst insbesondere die Planung der Integration, Anpassung (Customizing),
Konfiguration (des Systems) und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Der Systemarchitekt
hat die Ergebnisse der Beratungsleistung in einer Architekturempfehlung schriftlich
auszuarbeiten. Die Architekturempfehlung muss dabei mindestens folgende Bestandteile
umfassen/aufweisen: Darstellung der Anforderungen des Kunden, Lösungsbeschreibung
inkl. Skizze, Durchzuführende Arbeitsschritte bis zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
inkl. Aufwendungen in Stuunden für den Systemarchitekt bzw. -techniker Artikelliste
mit Kurzbeschreibung der einzelnen Artikel und deren benötigte Anzahl Ausführliche
Beschreibung der Artikel inklusive Abbildung und Detailangaben, wie Abmessungen, Leistungsdaten
etc. Die vom Systemarchitekten geplanten Tätigkeiten werden in der Umsetzung vom Systemtechniker
ausgeführt. Daher ist im Preisblatt für den Systemarchitekten und für den Systemtechniker
jeweils ein separater Tagessatz anzugeben, der für die Vertragslaufzeit fix ist. Der
Systemarchitekt muss in seiner Planung alle Angebotsbestandteile (z.B. System, War-tung,
Kosten für die Architekturberatung, Kosten für den Systemtechniker vor Ort) einkal-kulieren
und im Systempreis einzeln darstellen. Zur Bildung des Preises in diesem Fall siehe
Kap. 4.3.