Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob
er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter
in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß
erfüllt ist. Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Erklärung,
ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
beantragt bzw. eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Rechtsform der Bietergemeinschaft,
an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE),
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner
Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher
betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig.
Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen/-formulare
verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH
nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. DIE BIETERKOMMUNIKATION
ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DIE VERGABEPLATTFORM DEUTSCHE EVERGABE, UM SICHERZUSTELLEN,
DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG
ERHALTEN. Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform (NICHT als
Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten
und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor,
im Angebot fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf
der Angebotsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden
Nachfrist nachzufordern; die Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber
von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung
führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht,
oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten
des Bieters. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich
nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Eine Registrierung ist
für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung
auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt
werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt. Im Falle einer
Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert
werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich,
sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig
(spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber
unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen
gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
zu beantworten.