Deutschland - Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr - Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten
Beschreibung: Ausgeschrieben wird der Betrieb über die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten und Catering am Flughafen Nürnberg. Grundlage hierfür ist die Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV). Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i.V.m. der SektVO noch eine Bau- oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten an Flughäfen.
Kennung des Verfahrens: eb15ec50-657e-4afd-9523-e3ff36901398
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 63730000Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen Nürnberg GmbHFlughafenstr. 100
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt(DE254)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YSPHYK3 1. Bei einem BADV-Verfahren entfällt die Angabe einer Vergabekammer.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Vorfelddienste Abfertigung - Anlage 1 (zu § 2 Nr. 4) BADV
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Nürnberg einheitlich durch einen Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage1 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997 ; BGBI.I S.2885 ff (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV - ; die BADV kann vom Flughafenunternehmer bezogen werden). Los 1: (a) Gepäckabfertigung (Kategorie 3 gemäß Anlage 1 zur BADV), soweit dies das Be- und Entladen der Fahrzeuge am Flugzeug betrifft, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird. (b) Fracht- und Postabfertigung , soweit dies die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen Flughafen und Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft (Kategorie 4 gemäß Anlage 1 zur BADV) (c) Unterstützen beim Parken, soweit dies das Vorlegen von Bremsklötzen betrifft (Kategorie 5.2 gemäß Anlage1 zur BADV) (d) Kommunikation Flugzeug/Abfertiger (Kategorie 5.3 gemäß Anlage 1 zur BADV) (e) Be- und Entladung des Flugzeugs sowie Beförderung Besatzung/Fluggast zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude (Kategorie 5.4 gemäß Anlage 1 zur BADV) (f) Anlassen/Triebwerke, soweit dies nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen betrifft (Kategorie 5.5 gemäß Anlage 1 zur BADV) Es wird darauf hingewiesen, dass für die Dauer der Zulassung die Möglichkeit besteht ein kostenbezogenes Entgelt für den Zugang, die Vorhaltung und Nutzung der Flughafeneinrichtungen (Nutzungsentgelt) zu erheben. Derzeit wird dieses nicht erhoben. Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 01.08.2024. Die Bewerber haben die "Anforderungen für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten" (siehe Anlage3 zur BADV) sowie die Anforderungen, die sich aus dem Pflichtenheft und den technischen Spezifikationen ergeben, zu erfüllen. Diese Unterlagen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Flughafens. Für Subunternehmer, die der Bewerber zur Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, einsetzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber selbst.
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 63730000Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen Nürnberg GmbHFlughafenstr. 100
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt(DE254)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Laufzeit: 84 Monate ab Lizenzbeginn Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 01.08.2024. Auswahlverfahren nach BADV: Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i. S. v. GWB und SektVO noch eine Bau- oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Nürnberg einschließlich der dazugehörigen Vorfelder einheitlich durch einen Dienstleister gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBl. I S. 2885 ff., zuletzt geändert durch Art. 574 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474), (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV). Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Diese BADV-Ausschreibung wird unter Verwendung des vorliegenden Musters im EU-Amtsblatt veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union für BADV-Ausschreibungen weder eine eigenständige Rubrik, ein eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung nach BADV-Struktur im Freitext zulässt. Das Auswahlverfahren ist festgelegt als Teilnahmewettbewerb und Auswahlentscheid. Den Teilnahmewettbewerb (Bestimmung der geeigneten Bewerber) entscheidet das Luftamt Nordbayern. Als nicht geeignet sind die Bewerber anzusehen, die den in der Bekanntmachung genannten Teilnahmekriterien nicht genügen bzw. die erforderlichen Nachweise / Erklärungen nicht erbringen. Die Entscheidung, welcher der geeigneten Bewerber den Zuschlag erhält (Auswahlentscheid), erfolgt in Anwendung des §7 Abs.1 BADV durch den Flughafenunternehmer oder durch die Luftfahrtbehörde. Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die geforderte Abfertigungsleistung erbringen wollen, sind ungeeignet und vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bewerber, die die weiter oben aufgeführten Nachweise / Erklärungen und Darstellungen nicht erbringen. Diese Bewerber werden von der Versendung der Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen. Kriterien sind: a)Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen b)Leistungsfähigkeit des Unternehmers. c)fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestimmten Personen. d)Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Die Bewerber haben die oben genannten Kriterien durch die Vorlage folgender Unterlagen, die der Anforderung der Bewerbungsunterlagen beizufügen sind, nachzuweisen: <Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen: Abgabe einer schriftlichen Erklärung mit folgendem Wortlaut: "Hiermit erkläre ich mich bereit, im Falle der Zuschlagserteilung auf mein Angebot mit dem Flughafenunternehmer einen Gestattungsvertrag über die Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten, abzuschließen und das Entgelt zu entrichten". Das Auswahlverfahren wird hier auf der Grundlage der BADV zweistufig mit einem Teilnahmewettbewerb sowie anschließendem Auswahlverfahren durchgeführt. In der ersten Stufe wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung mitgeteilten Teilnahmebedingungen geprüft. Die Flughafen Nürnberg GmbH sowie das Luftamt Nordbayern behalten sich vor, auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen der präqualifizierten Bewerber mündlich oder schriftlich Aufklärungen durchzuführen, um die Vergleichbarkeit der Bewerbungen zu verbessern, ferner, über den Bewerbungsinhalt Bewerbergespräche zu führen. Der Auswahlentscheid wird von der Flughafen Nürnberg GmbH (Los 3) sowie dem Luftamt Nordbayern (Los 1 und 2) auf der Grundlage der Bewertung der Bewerbungen gemäß den mitgeteilten Wertungskriterien samt deren Gewichtung getroffen. Die erfolglosen Bewerber erhalten eine Benachrichtigung. Der Bewerber hat sich über die mögliche Verpflichtung zu einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB selbst zu informieren. Die Flughafen Nürnberg GmbH übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung und kann für etwaige Verpflichtungen hieraus nicht haftbar gemacht werden. Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15.10.1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft. Nach der BADV ist der Nutzerausschuss vor der Auswahlentscheidung durch die Flughafen Nürnberg GmbH anzuhören. Den Original-Bewerbungsunterlagen ist deshalb eine weitere Ausfertigung zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss beizufügen. Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen erklärt sich der Bewerber mit der Weiterleitung der dafür bestimmten Ausfertigung einverstanden.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: (1) dass gegen das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften einschließlich des Wirtschaftsrechts stattgefunden hat; (2) dass gegen das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen; (3) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt bzw. der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde sowie keine Liquidation des Unternehmens eingeleitet wurde; (4) dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden; (5) dass gegenüber dem Flughafenunternehmer keine erheblichen Rückstände an Gebühren oder Entgelten, Mieten, Pachten oder aus anderen Zahlungspflichten bestehen, die aus der Nutzung des Flugplatzes und seiner Einrichtungen, einschließlich des Start- und Landebahnsystems oder aus der vertraglichen Gestattung der Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen geschuldet werden; (6) dass das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z.B. §23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG), §21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), der zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Nachweis des Versicherungsschutzes gemäß BADV (Versicherungsschutz gemäß Anlage 3 zu §8 BADV Nr. 2) mit den dort genannten Mindestdeckungssummen, jedoch mindestens 100 Millionen Euro, ersatzweise Nachweis der rechtsverbindlichen Zusage des Versicherers zum Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes im Fall der Zulassungserteilung. Folgende Angaben müssen in der Bestätigung zwingend enthalten sein: Versicherer, Versicherungsnehmer/-in, Vertragslaufzeit und geografische Deckung. (2) Vorlage der letzten beiden Geschäftsberichte bzw. der Jahresabschlüsse inklusive der Gewinn- und Verlustrechnung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf die hier ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen entfällt, unter Angabe des Eigenleistungsanteils. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Für das Leitungspersonal (Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen) ist die fachliche Eignung durch Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) als "Geprüfter Flugzeugabfertiger" und ein Arbeitszeugnis/ eine Bestätigung über eine mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt, nachzuweisen oder ein Nachweis einer den Prüfungsinhalten der IHK vergleichbaren Qualifikation und ein Arbeitszeugnis/ eine Bestätigung über eine mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt, oder ein Arbeitszeugnis/ eine Bestätigung über eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt, vorzulegen. (2) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Anforderungen an Betrieb und Einsatz seiner Mitarbeiter gemäß Anlage 3 zu §8 BADV Nr. 2 Buchst. B Abs. 1 bis Abs. 5, einzuhalten in der Lage und auch einzuhalten bereit ist. (3) Angaben über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal durch namentliche Auflistung und Angabe der individuellen Qualifikation und Berufserfahrung. (4) Nachweis des im Unternehmen des Bewerbers eingerichteten anerkannten Qualitätsmanagementsystems (z.B. durch Vorlage eines Zertifikats über ein Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig(. Im Fall von Bewerbergemeinschaften müssen die Anforderungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. (5) Angabe, ob die Leistungen bei Abschluss der Konzession als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden, insoweit jeweils mit Angabe des Anteils der Eigenleistungen, des Kooperationspartner und der jeweiligen Kooperationsform. (6) Angabe zu durchgeführten und/oder zu bestehenden vergleichbaren Aufträgen als Referenz aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Referenzfähig sind nur Abfertigungsleistungen an Verkehrsflughäfen mit einem Passagiervolumen größer als zwei Millionen pro Jahr oder einem Frachtvolumen von mehr als 50.000 Tonnen pro Jahr. Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Erwartet werden folgende Angaben für jeden Referenzauftrag: (1) Name und Adresse des Auftraggebers samt Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (2) Bezeichnung und Standort des Referenzauftrages mit Kurzbeschreibung und Angaben zur Menge der jährlichen Abfertigungsleistungen und Vertragsdauer (3) Angabe, ob die Referenzleistungen als vollständige Eigenleistung des Bewerbers, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden sowie bei Kooperation Benennung des Kooperationspartners und die Angabe des Eigenleistungsanteils des Bewerbers.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Bezeichnung: Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Beschreibung: Die zuständige Luftfahrtbehörde wird für Los 1 - Vorfelddienste Abfertigung und Los 2 - Vorfelddienste Pushen nach Anhörung des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die zuständige Luftfahrtbehörde festgelegt: - Die Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger von den Nutzern verlangt. - Die nachzuweisende Qualität der Erbringung der Bodenabfertigungsdienstleistungen (z. B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). Beide Kriterien fließen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Die im Rahmen der Anhörung abgegebenen begründeten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers fließen in die durch die zuständige Luftfahrtbehörde vorzunehmende Bewertung der abgegebenen Angebote mit ein. Einzelheiten zur Darstellung der Erfüllung dieser Anforderungen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. Die Flughafen Nürnberg GmbH wird für das Los 3 - Catering den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die Flughafen Nürnberg GmbH nach Anhörung des Nutzerausschusses festgelegt: -die Art und Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger für die ausgeschriebene Leistung von den Nutzern verlangt. Die Grundlagen dazu werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. (Gewichtung: 25%) -die nachzuweisende Qualität der Erbringung der ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen (z.B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). (Gewichtung: 25%) -den Zeitpunkt und die Form, zu dem der Dienstleister in der Lage ist, neben der ausgeschriebenen reinen Beförderungs- und Be- und Entladetätigkeit auch die konkrete Belieferung der Luftfahrtgesellschaften mit Nahrungsmittel, Getränken und Zubehör sicherzustellen (z. B. durch Nachweis bestehender Cateringverträge am Flughafen Nürnberg, durch Nachweis einer vorhandenen oder Planung einer eigenen Produktionsstätte, getätigter oder geplanter Abschluss von Lieferverträgen).(Gewichtung: 50%)
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YSPHYK3/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YSPHYK3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-12+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung bleibt vorbehalten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Luftverkehrsgesetz, LuftVZO, FBO, BADV
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: - entfällt -
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: keine Angabe bei BADV
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Vorfelddienste Pushen - Anlage 1 (zu § 2 Nr. 4) BADV
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Nürnberg einheitlich durch einen Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage1 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997 ; BGBI.I S.2885 ff (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV - ; die BADV kann vom Flughafenunternehmer bezogen werden). Los 2: Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen (Kategorie 5.6 gemäß Anlage 1 zur BADV) Der Dienstleister darf weder durch den Flugplatzunternehmer, noch durch einen Nutzer, der mehr als 25% der auf dem Flugplatz registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht werden, die diesen Flugplatzunternehmer oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird (§3 Abs. 3 BADV). Der Dienstleister hat alle oben aufgeführten Bodenabfertigungsdienste in ihrer Gesamtheit je Bündel zu erbringen. Bewerbungen für einen Teil innerhalb dieser Bündels sind nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Dauer der Zulassung die Möglichkeit besteht ein kostenbezogenes Entgelt für den Zugang, die Vorhaltung und Nutzung der Flughafeneinrichtungen (Nutzungsentgelt) zu erheben. Derzeit wird dieses nicht erhoben. Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 01.08.2024. Die Bewerber haben die "Anforderungen für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten" (siehe Anlage3 zur BADV) sowie die Anforderungen, die sich aus dem Pflichtenheft und den technischen Spezifikationen ergeben, zu erfüllen. Diese Unterlagen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Flughafens. Für Subunternehmer, die der Bewerber zur Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, einsetzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber selbst.
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 63730000Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen Nürnberg GmbHFlughafenstr. 100
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt(DE254)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Laufzeit: 84 Monate ab Lizenzbeginn Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 01.08.2024. Auswahlverfahren nach BADV: Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i. S. v. GWB und SektVO noch eine Bau- oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Nürnberg einschließlich der dazugehörigen Vorfelder einheitlich durch einen Dienstleister gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBl. I S. 2885 ff., zuletzt geändert durch Art. 574 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474), (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV). Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Diese BADV-Ausschreibung wird unter Verwendung des vorliegenden Musters im EU-Amtsblatt veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union für BADV-Ausschreibungen weder eine eigenständige Rubrik, ein eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung nach BADV-Struktur im Freitext zulässt. Das Auswahlverfahren ist festgelegt als Teilnahmewettbewerb und Auswahlentscheid. Den Teilnahmewettbewerb (Bestimmung der geeigneten Bewerber) entscheidet das Luftamt Nordbayern. Als nicht geeignet sind die Bewerber anzusehen, die den in der Bekanntmachung genannten Teilnahmekriterien nicht genügen bzw. die erforderlichen Nachweise / Erklärungen nicht erbringen. Die Entscheidung, welcher der geeigneten Bewerber den Zuschlag erhält (Auswahlentscheid), erfolgt in Anwendung des §7 Abs.1 BADV durch den Flughafenunternehmer oder durch die Luftfahrtbehörde. Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die geforderte Abfertigungsleistung erbringen wollen, sind ungeeignet und vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bewerber, die die weiter oben aufgeführten Nachweise / Erklärungen und Darstellungen nicht erbringen. Diese Bewerber werden von der Versendung der Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen. Kriterien sind: a)Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen b)Leistungsfähigkeit des Unternehmers. c)fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestimmten Personen. d)Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Die Bewerber haben die oben genannten Kriterien durch die Vorlage folgender Unterlagen, die der Anforderung der Bewerbungsunterlagen beizufügen sind, nachzuweisen: <Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen: Abgabe einer schriftlichen Erklärung mit folgendem Wortlaut: "Hiermit erkläre ich mich bereit, im Falle der Zuschlagserteilung auf mein Angebot mit dem Flughafenunternehmer einen Gestattungsvertrag über die Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten, abzuschließen und das Entgelt zu entrichten". Das Auswahlverfahren wird hier auf der Grundlage der BADV zweistufig mit einem Teilnahmewettbewerb sowie anschließendem Auswahlverfahren durchgeführt. In der ersten Stufe wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung mitgeteilten Teilnahmebedingungen geprüft. Die Flughafen Nürnberg GmbH sowie das Luftamt Nordbayern behalten sich vor, auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen der präqualifizierten Bewerber mündlich oder schriftlich Aufklärungen durchzuführen, um die Vergleichbarkeit der Bewerbungen zu verbessern, ferner, über den Bewerbungsinhalt Bewerbergespräche zu führen. Der Auswahlentscheid wird von der Flughafen Nürnberg GmbH (Los 3) sowie dem Luftamt Nordbayern (Los 1 und 2) auf der Grundlage der Bewertung der Bewerbungen gemäß den mitgeteilten Wertungskriterien samt deren Gewichtung getroffen. Die erfolglosen Bewerber erhalten eine Benachrichtigung. Der Bewerber hat sich über die mögliche Verpflichtung zu einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB selbst zu informieren. Die Flughafen Nürnberg GmbH übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung und kann für etwaige Verpflichtungen hieraus nicht haftbar gemacht werden. Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15.10.1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft. Nach der BADV ist der Nutzerausschuss vor der Auswahlentscheidung durch die Flughafen Nürnberg GmbH anzuhören. Den Original-Bewerbungsunterlagen ist deshalb eine weitere Ausfertigung zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss beizufügen. Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen erklärt sich der Bewerber mit der Weiterleitung der dafür bestimmten Ausfertigung einverstanden.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: (1) dass gegen das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften einschließlich des Wirtschaftsrechts stattgefunden hat; (2) dass gegen das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen; (3) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt bzw. der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde sowie keine Liquidation des Unternehmens eingeleitet wurde; (4) dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden; (5) dass gegenüber dem Flughafenunternehmer keine erheblichen Rückstände an Gebühren oder Entgelten, Mieten, Pachten oder aus anderen Zahlungspflichten bestehen, die aus der Nutzung des Flugplatzes und seiner Einrichtungen, einschließlich des Start- und Landebahnsystems oder aus der vertraglichen Gestattung der Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen geschuldet werden; (6) dass das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z.B. §23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG), §21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), der zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Nachweis des Versicherungsschutzes gemäß BADV (Versicherungsschutz gemäß Anlage 3 zu §8 BADV Nr. 2) mit den dort genannten Mindestdeckungssummen, jedoch mindestens 100 Millionen Euro, ersatzweise Nachweis der rechtsverbindlichen Zusage des Versicherers zum Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes im Fall der Zulassungserteilung. Folgende Angaben müssen in der Bestätigung zwingend enthalten sein: Versicherer, Versicherungsnehmer/-in, Vertragslaufzeit und geografische Deckung. (2) Vorlage der letzten beiden Geschäftsberichte bzw. der Jahresabschlüsse inklusive der Gewinn- und Verlustrechnung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf die hier ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen entfällt, unter Angabe des Eigenleistungsanteils. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Für das Leitungspersonal (Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen) ist die fachliche Eignung durch Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) als "Geprüfter Flugzeugabfertiger" und ein Arbeitszeugnis/ eine Bestätigung über eine mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt, nachzuweisen oder ein Nachweis einer den Prüfungsinhalten der IHK vergleichbaren Qualifikation und ein Arbeitszeugnis/ eine Bestätigung über eine mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt, oder ein Arbeitszeugnis/ eine Bestätigung über eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt, vorzulegen. (2) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Anforderungen an Betrieb und Einsatz seiner Mitarbeiter gemäß Anlage 3 zu §8 BADV Nr. 2 Buchst. B Abs. 1 bis Abs. 5, einzuhalten in der Lage und auch einzuhalten bereit ist. (3) Angaben über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal durch namentliche Auflistung und Angabe der individuellen Qualifikation und Berufserfahrung. (4) Nachweis des im Unternehmen des Bewerbers eingerichteten anerkannten Qualitätsmanagementsystems (z.B. durch Vorlage eines Zertifikats über ein Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig(. Im Fall von Bewerbergemeinschaften müssen die Anforderungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. (5) Angabe, ob die Leistungen bei Abschluss der Konzession als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden, insoweit jeweils mit Angabe des Anteils der Eigenleistungen, des Kooperationspartner und der jeweiligen Kooperationsform. (6) Angabe zu durchgeführten und/oder zu bestehenden vergleichbaren Aufträgen als Referenz aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Referenzfähig sind nur Abfertigungsleistungen an Verkehrsflughäfen mit einem Passagiervolumen größer als zwei Millionen pro Jahr oder einem Frachtvolumen von mehr als 50.000 Tonnen pro Jahr. Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Erwartet werden folgende Angaben für jeden Referenzauftrag: (1) Name und Adresse des Auftraggebers samt Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (2) Bezeichnung und Standort des Referenzauftrages mit Kurzbeschreibung und Angaben zur Menge der jährlichen Abfertigungsleistungen und Vertragsdauer (3) Angabe, ob die Referenzleistungen als vollständige Eigenleistung des Bewerbers, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden sowie bei Kooperation Benennung des Kooperationspartners und die Angabe des Eigenleistungsanteils des Bewerbers.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Bezeichnung: Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Beschreibung: Die zuständige Luftfahrtbehörde wird für Los 1 - Vorfelddienste Abfertigung und Los 2 - Vorfelddienste Pushen nach Anhörung des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die zuständige Luftfahrtbehörde festgelegt: - Die Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger von den Nutzern verlangt. - Die nachzuweisende Qualität der Erbringung der Bodenabfertigungsdienstleistungen (z. B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). Beide Kriterien fließen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Die im Rahmen der Anhörung abgegebenen begründeten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers fließen in die durch die zuständige Luftfahrtbehörde vorzunehmende Bewertung der abgegebenen Angebote mit ein. Einzelheiten zur Darstellung der Erfüllung dieser Anforderungen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. Die Flughafen Nürnberg GmbH wird für das Los 3 - Catering den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die Flughafen Nürnberg GmbH nach Anhörung des Nutzerausschusses festgelegt: -die Art und Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger für die ausgeschriebene Leistung von den Nutzern verlangt. Die Grundlagen dazu werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. (Gewichtung: 25%) -die nachzuweisende Qualität der Erbringung der ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen (z.B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). (Gewichtung: 25%) -den Zeitpunkt und die Form, zu dem der Dienstleister in der Lage ist, neben der ausgeschriebenen reinen Beförderungs- und Be- und Entladetätigkeit auch die konkrete Belieferung der Luftfahrtgesellschaften mit Nahrungsmittel, Getränken und Zubehör sicherzustellen (z. B. durch Nachweis bestehender Cateringverträge am Flughafen Nürnberg, durch Nachweis einer vorhandenen oder Planung einer eigenen Produktionsstätte, getätigter oder geplanter Abschluss von Lieferverträgen).(Gewichtung: 50%)
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YSPHYK3/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YSPHYK3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-12+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung bleibt vorbehalten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Luftverkehrsgesetz, LuftVZO, FBO, BADV
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: - entfällt -
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: keine Angabe bei BADV
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Catering - Anlage 1 (zu § 2 Nr. 4) BADV
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Nürnberg durch Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage 1 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBI. I S. 2885 ff (Bodenabfertigungsdienstverordnung - BADV - ; die BADV kann vom Flughafenunternehmer bezogen werden): Die Beförderung und das Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln und Getränken in das bzw. aus dem Flugzeug. (Kategorie 5.7 gemäß Anlage 1 zur BADV) Die Dienstleister haben die ausgeschriebene Dienstleistung in ihrer Gesamtheit zu erbringen. Bewerbungen für einen Teil davon sind nicht zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Dauer der Zulassung die Möglichkeit besteht ein kostenbezogenes Entgelt für den Zugang, die Vorhaltung und Nutzung der Flughafeneinrichtungen (Nutzungsentgelt) zu erheben. Derzeit wird dieses nicht erhoben. Gemäß Anlage 5 zur BADV ist die Zahl der zuzulassenden Dienstleister (Drittabfertiger) auf insgesamt 4 begrenzt. Bei mehr als 4 geeigneten Bewerbern wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 01.08.2024. Die Bewerber haben die "Anforderungen für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten" (siehe Anlage3 zur BADV) sowie die Anforderungen, die sich aus dem Pflichtenheft und den technischen Spezifikationen ergeben, zu erfüllen. Diese Unterlagen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Flughafens. Für Subunternehmer, die der Bewerber zur Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, einsetzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber selbst.
Interne Kennung: 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 63730000Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen Nürnberg GmbHFlughafenstr. 100
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt(DE254)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Laufzeit: 84 Monate ab Lizenzbeginn Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 01.08.2024. Auswahlverfahren nach BADV: Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i. S. v. GWB und SektVO noch eine Bau- oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Nürnberg einschließlich der dazugehörigen Vorfelder einheitlich durch einen Dienstleister gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBl. I S. 2885 ff., zuletzt geändert durch Art. 574 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474), (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV). Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Diese BADV-Ausschreibung wird unter Verwendung des vorliegenden Musters im EU-Amtsblatt veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union für BADV-Ausschreibungen weder eine eigenständige Rubrik, ein eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung nach BADV-Struktur im Freitext zulässt. Das Auswahlverfahren ist festgelegt als Teilnahmewettbewerb und Auswahlentscheid. Den Teilnahmewettbewerb (Bestimmung der geeigneten Bewerber) entscheidet das Luftamt Nordbayern. Als nicht geeignet sind die Bewerber anzusehen, die den in der Bekanntmachung genannten Teilnahmekriterien nicht genügen bzw. die erforderlichen Nachweise / Erklärungen nicht erbringen. Die Entscheidung, welcher der geeigneten Bewerber den Zuschlag erhält (Auswahlentscheid), erfolgt in Anwendung des §7 Abs.1 BADV durch den Flughafenunternehmer oder durch die Luftfahrtbehörde. Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die geforderte Abfertigungsleistung erbringen wollen, sind ungeeignet und vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bewerber, die die weiter oben aufgeführten Nachweise / Erklärungen und Darstellungen nicht erbringen. Diese Bewerber werden von der Versendung der Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen. Kriterien sind: a)Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen b)Leistungsfähigkeit des Unternehmers. c)fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestimmten Personen. d)Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Die Bewerber haben die oben genannten Kriterien durch die Vorlage folgender Unterlagen, die der Anforderung der Bewerbungsunterlagen beizufügen sind, nachzuweisen: <Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen: Abgabe einer schriftlichen Erklärung mit folgendem Wortlaut: "Hiermit erkläre ich mich bereit, im Falle der Zuschlagserteilung auf mein Angebot mit dem Flughafenunternehmer einen Gestattungsvertrag über die Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten, abzuschließen und das Entgelt zu entrichten". Das Auswahlverfahren wird hier auf der Grundlage der BADV zweistufig mit einem Teilnahmewettbewerb sowie anschließendem Auswahlverfahren durchgeführt. In der ersten Stufe wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung mitgeteilten Teilnahmebedingungen geprüft. Die Flughafen Nürnberg GmbH sowie das Luftamt Nordbayern behalten sich vor, auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen der präqualifizierten Bewerber mündlich oder schriftlich Aufklärungen durchzuführen, um die Vergleichbarkeit der Bewerbungen zu verbessern, ferner, über den Bewerbungsinhalt Bewerbergespräche zu führen. Der Auswahlentscheid wird von der Flughafen Nürnberg GmbH (Los 3) sowie dem Luftamt Nordbayern (Los 1 und 2) auf der Grundlage der Bewertung der Bewerbungen gemäß den mitgeteilten Wertungskriterien samt deren Gewichtung getroffen. Die erfolglosen Bewerber erhalten eine Benachrichtigung. Der Bewerber hat sich über die mögliche Verpflichtung zu einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB selbst zu informieren. Die Flughafen Nürnberg GmbH übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung und kann für etwaige Verpflichtungen hieraus nicht haftbar gemacht werden. Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15.10.1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft. Nach der BADV ist der Nutzerausschuss vor der Auswahlentscheidung durch die Flughafen Nürnberg GmbH anzuhören. Den Original-Bewerbungsunterlagen ist deshalb eine weitere Ausfertigung zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss beizufügen. Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen erklärt sich der Bewerber mit der Weiterleitung der dafür bestimmten Ausfertigung einverstanden.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: (1) dass gegen das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften einschließlich des Wirtschaftsrechts stattgefunden hat; (2) dass gegen das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen; (3) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt bzw. der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde sowie keine Liquidation des Unternehmens eingeleitet wurde; (4) dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden; (5) dass gegenüber dem Flughafenunternehmer keine erheblichen Rückstände an Gebühren oder Entgelten, Mieten, Pachten oder aus anderen Zahlungspflichten bestehen, die aus der Nutzung des Flugplatzes und seiner Einrichtungen, einschließlich des Start- und Landebahnsystems oder aus der vertraglichen Gestattung der Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen geschuldet werden; (6) dass das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z.B. §23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG), §21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), der zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Nachweis des Versicherungsschutzes gemäß BADV (Versicherungsschutz gemäß Anlage 3 zu §8 BADV Nr. 2) mit den dort genannten Mindestdeckungssummen, jedoch mindestens 100 Millionen Euro, ersatzweise Nachweis der rechtsverbindlichen Zusage des Versicherers zum Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes im Fall der Zulassungserteilung. Folgende Angaben müssen in der Bestätigung zwingend enthalten sein: Versicherer, Versicherungsnehmer/-in, Vertragslaufzeit und geografische Deckung. (2) Vorlage der letzten beiden Geschäftsberichte bzw. der Jahresabschlüsse inklusive der Gewinn- und Verlustrechnung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf die hier ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen entfällt, unter Angabe des Eigenleistungsanteils. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Für das Leitungspersonal (Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen) ist die fachliche Eignung durch Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) als "Geprüfter Flugzeugabfertiger" und ein Arbeitszeugnis/ eine Bestätigung über eine mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt, nachzuweisen oder ein Nachweis einer den Prüfungsinhalten der IHK vergleichbaren Qualifikation und ein Arbeitszeugnis/ eine Bestätigung über eine mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt, oder ein Arbeitszeugnis/ eine Bestätigung über eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt, vorzulegen. (2) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Anforderungen an Betrieb und Einsatz seiner Mitarbeiter gemäß Anlage 3 zu §8 BADV Nr. 2 Buchst. B Abs. 1 bis Abs. 5, einzuhalten in der Lage und auch einzuhalten bereit ist. (3) Angaben über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal durch namentliche Auflistung und Angabe der individuellen Qualifikation und Berufserfahrung. (4) Nachweis des im Unternehmen des Bewerbers eingerichteten anerkannten Qualitätsmanagementsystems (z.B. durch Vorlage eines Zertifikats über ein Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig(. Im Fall von Bewerbergemeinschaften müssen die Anforderungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. (5) Angabe, ob die Leistungen bei Abschluss der Konzession als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden, insoweit jeweils mit Angabe des Anteils der Eigenleistungen, des Kooperationspartner und der jeweiligen Kooperationsform. (6) Angabe zu durchgeführten und/oder zu bestehenden vergleichbaren Aufträgen als Referenz aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Referenzfähig sind nur Abfertigungsleistungen an Verkehrsflughäfen mit einem Passagiervolumen größer als zwei Millionen pro Jahr oder einem Frachtvolumen von mehr als 50.000 Tonnen pro Jahr. Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Erwartet werden folgende Angaben für jeden Referenzauftrag: (1) Name und Adresse des Auftraggebers samt Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (2) Bezeichnung und Standort des Referenzauftrages mit Kurzbeschreibung und Angaben zur Menge der jährlichen Abfertigungsleistungen und Vertragsdauer (3) Angabe, ob die Referenzleistungen als vollständige Eigenleistung des Bewerbers, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden sowie bei Kooperation Benennung des Kooperationspartners und die Angabe des Eigenleistungsanteils des Bewerbers.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Bezeichnung: Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Beschreibung: Die zuständige Luftfahrtbehörde wird für Los 1 - Vorfelddienste Abfertigung und Los 2 - Vorfelddienste Pushen nach Anhörung des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die zuständige Luftfahrtbehörde festgelegt: - Die Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger von den Nutzern verlangt. - Die nachzuweisende Qualität der Erbringung der Bodenabfertigungsdienstleistungen (z. B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). Beide Kriterien fließen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Die im Rahmen der Anhörung abgegebenen begründeten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers fließen in die durch die zuständige Luftfahrtbehörde vorzunehmende Bewertung der abgegebenen Angebote mit ein. Einzelheiten zur Darstellung der Erfüllung dieser Anforderungen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. Die Flughafen Nürnberg GmbH wird für das Los 3 - Catering den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die Flughafen Nürnberg GmbH nach Anhörung des Nutzerausschusses festgelegt: -die Art und Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger für die ausgeschriebene Leistung von den Nutzern verlangt. Die Grundlagen dazu werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. (Gewichtung: 25%) -die nachzuweisende Qualität der Erbringung der ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen (z.B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). (Gewichtung: 25%) -den Zeitpunkt und die Form, zu dem der Dienstleister in der Lage ist, neben der ausgeschriebenen reinen Beförderungs- und Be- und Entladetätigkeit auch die konkrete Belieferung der Luftfahrtgesellschaften mit Nahrungsmittel, Getränken und Zubehör sicherzustellen (z. B. durch Nachweis bestehender Cateringverträge am Flughafen Nürnberg, durch Nachweis einer vorhandenen oder Planung einer eigenen Produktionsstätte, getätigter oder geplanter Abschluss von Lieferverträgen).(Gewichtung: 50%)
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YSPHYK3/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YSPHYK3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-12+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung bleibt vorbehalten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Luftverkehrsgesetz, LuftVZO, FBO, BADV
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: - entfällt -
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: keine Angabe bei BADV
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern
Registrierungsnummer: DE 1335 15425
Postanschrift: Flughafenstr. 118
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt(DE254)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Flughafen Nürnberg - Zentraleinkauf
Telefon: 0911 93700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: keine Angabe bei BADV
Registrierungsnummer: keine Angabe bei BADV
Stadt: keine Angabe bei BADV
Postleitzahl: keine Angabe BADV
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt(DE254)
Land: Deutschland
Telefon: 0911 93700
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 27737fb0-70ba-4fcb-a9fb-3dcee347464b- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-07+01:0012:00:05+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00746846-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 237/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-08Z

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