Zusätzliche Informationen: Laufzeit: 84 Monate ab Lizenzbeginn Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit
ist der 01.08.2024. Auswahlverfahren nach BADV: Mit vorliegender Bekanntmachung wird
weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i. S. v. GWB und SektVO noch eine Bau-
oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Gegenstand
der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung für die Erbringung von beschränkten
Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Nürnberg einschließlich der dazugehörigen
Vorfelder einheitlich durch einen Dienstleister gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste
auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBl. I S. 2885 ff., zuletzt geändert durch Art. 574
der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474), (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
- BADV). Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb
nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen,
sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung
von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Diese BADV-Ausschreibung wird unter Verwendung
des vorliegenden Musters im EU-Amtsblatt veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen
der Europäischen Union für BADV-Ausschreibungen weder eine eigenständige Rubrik, ein
eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung nach BADV-Struktur
im Freitext zulässt. Das Auswahlverfahren ist festgelegt als Teilnahmewettbewerb und
Auswahlentscheid. Den Teilnahmewettbewerb (Bestimmung der geeigneten Bewerber) entscheidet
das Luftamt Nordbayern. Als nicht geeignet sind die Bewerber anzusehen, die den in
der Bekanntmachung genannten Teilnahmekriterien nicht genügen bzw. die erforderlichen
Nachweise / Erklärungen nicht erbringen. Die Entscheidung, welcher der geeigneten
Bewerber den Zuschlag erhält (Auswahlentscheid), erfolgt in Anwendung des §7 Abs.1
BADV durch den Flughafenunternehmer oder durch die Luftfahrtbehörde. Bewerber, die
den Kriterien, die in dieser Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder
die offensichtlich nicht die geforderte Abfertigungsleistung erbringen wollen, sind
ungeeignet und vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bewerber,
die die weiter oben aufgeführten Nachweise / Erklärungen und Darstellungen nicht erbringen.
Diese Bewerber werden von der Versendung der Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen.
Kriterien sind: a)Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte
bestellten Personen b)Leistungsfähigkeit des Unternehmers. c)fachliche Eignung des
Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestimmten Personen. d)Bereitschaft,
einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Die Bewerber haben die oben genannten Kriterien
durch die Vorlage folgender Unterlagen, die der Anforderung der Bewerbungsunterlagen
beizufügen sind, nachzuweisen: <Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen:
Abgabe einer schriftlichen Erklärung mit folgendem Wortlaut: "Hiermit erkläre ich
mich bereit, im Falle der Zuschlagserteilung auf mein Angebot mit dem Flughafenunternehmer
einen Gestattungsvertrag über die Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten,
abzuschließen und das Entgelt zu entrichten". Das Auswahlverfahren wird hier auf der
Grundlage der BADV zweistufig mit einem Teilnahmewettbewerb sowie anschließendem Auswahlverfahren
durchgeführt. In der ersten Stufe wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber unter
Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung mitgeteilten Teilnahmebedingungen geprüft.
Die Flughafen Nürnberg GmbH sowie das Luftamt Nordbayern behalten sich vor, auf der
Grundlage der eingereichten Bewerbungen der präqualifizierten Bewerber mündlich oder
schriftlich Aufklärungen durchzuführen, um die Vergleichbarkeit der Bewerbungen zu
verbessern, ferner, über den Bewerbungsinhalt Bewerbergespräche zu führen. Der Auswahlentscheid
wird von der Flughafen Nürnberg GmbH (Los 3) sowie dem Luftamt Nordbayern (Los 1 und
2) auf der Grundlage der Bewertung der Bewerbungen gemäß den mitgeteilten Wertungskriterien
samt deren Gewichtung getroffen. Die erfolglosen Bewerber erhalten eine Benachrichtigung.
Der Bewerber hat sich über die mögliche Verpflichtung zu einem Betriebsübergang gemäß
§ 613 a BGB selbst zu informieren. Die Flughafen Nürnberg GmbH übernimmt diesbezüglich
keinerlei Verantwortung und kann für etwaige Verpflichtungen hieraus nicht haftbar
gemacht werden. Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie 96/67/EG des
Rates vom 15.10.1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den
Flughäfen der Gemeinschaft. Nach der BADV ist der Nutzerausschuss vor der Auswahlentscheidung
durch die Flughafen Nürnberg GmbH anzuhören. Den Original-Bewerbungsunterlagen ist
deshalb eine weitere Ausfertigung zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen erklärt sich der Bewerber mit der Weiterleitung
der dafür bestimmten Ausfertigung einverstanden.