Beschreibung: Eigenerklärung über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen
                                                               des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte
                                                               Reinigungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf (5) Jahren
                                                               erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit den in den nachfolgenden
                                                               Tabellen geforderten Angaben. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden
                                                               Anforderungen erfüllt sind: a) Gegenstand der Referenz sind Gebäudereinigungsleistungen.
                                                               b) Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum
                                                               Zeitpunkt der Einreichung des Angebots. c) Das oder die Reinigungsobjekt/e sind Bildungseinrichtungen.
                                                               Als Bildungseinrichtung gelten sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen,
                                                               die der Bildung von Minderjährigen und/oder Erwachsenen dienen, d.h. frühkindliche
                                                               Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung
                                                               oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung. Unter den Begriff der Bildungseinrichtung
                                                               fallen somit insbesondere jeweils private und öffentliche Kindergärten, Grund-schulen,
                                                               Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufsakademien,
                                                               Verwaltungsakademien, Fachakademien/Fachschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Sporthochschulen,
                                                               Musikhochschulen, Volkshochschulen etc. d) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers
                                                               vertragskonform erbracht. Weitere Mindestanforderungen sind: a) Gegenstand mindestens
                                                               einer (1) Referenz sind Unterhaltsreinigungsleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen
                                                               Fläche von mindestens 3.000 m2. b) Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Glas-
                                                               und Rahmenreinigungsleistungen unter Verwendung einer Arbeitsbühne. c) Gegenstand
                                                               mindestens einer (1) Referenz sind Unterhaltsreinigungsleistungen, bei denen das Reinigungsobjekt
                                                               eine Halle (Turnhalle, Sporthalle, Mehrzweckhalle) mit Sportbodenbelag ist. Damit
                                                               eine Referenz innerhalb des vorgegebenen fünf (5) Jahreszeitraums als erbracht gilt,
                                                               darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von fünf (5) Jahren vor der Frist
                                                               zur Abgabe des Angebots (vgl. Kapitel A.IX. des Verfahrensbriefes) beendet worden
                                                               sein. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem
                                                               Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende
                                                               Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden
                                                               nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den im Formblatt "Nichtvorliegen
                                                               von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 10) enthaltenen Tabellen jeweils genannten
                                                               Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte
                                                               benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem),
                                                               werden diese nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben
                                                               bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.