Beschreibung: 1. Der verantwortliche Leistungserbringer der Dienstleistung muss über die Qualifikation
Ingenieur oder vergleichbar der Fachrichtung Tragwerksplanung verfügen und zur Vorlage
von Standsicherheitsnachweisen gem. Art. 62 BayBO berechtigt sein. Ist im jeweiligen
Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen
Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung
nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet
ist, - Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen
der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die
Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die
an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften
muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Gleiches gilt gilt für andere
Unternehmer, deren Kapazität sich der Bewerber bedient. Des Weiteren vorzulegen ist:
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
und nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, §
98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 3. Erklärung über wirtschaftliche und
/ oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV, 4. Erklärung
zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, 5. Erklärung über ein eventuelle Weitergabe
von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs.
1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt
als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen
ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben, 6. Der Bewerber muss bereit sein,
im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben, 7. Erklärung des
Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften, soweit zutreffend. Bewerbergemeinschaften
haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist,
der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung
sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen
sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie
mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften, 8. Erklärung zur Eignungsleihe:
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss
mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich
zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien
(§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für
die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang,
in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung
Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe
nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen, 9. Bei juristischen
Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen
ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter
Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG, 10.
Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern,
Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.