Beschreibung: Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt
                                                               haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot ist für
                                                               die Beurteilung der Eignung vorzulegen: • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
                                                               Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
                                                               eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
                                                               des Finanzamts sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorzulegen. •
                                                               Angaben zu Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
                                                               des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate). Die Bieter, deren Angebote in die engere
                                                               Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Gewerbeanmeldung, einen nicht als
                                                               3 Monate älterer Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Eintragung in der Handwerksrolle
                                                               (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bzw. sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug
                                                               vorzulegen. • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
                                                               Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
                                                               sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
                                                               Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. • Angabe, dass nachweislich
                                                               keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage
                                                               stellt, u.a. dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, keine Eintragung
                                                               im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Angabe, ob ein Ausschlussgrund gemäß §6 EU
                                                               Absatz 6 VOB/A vorliegt und/oder ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
                                                               vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit
                                                               wieder hegestellt wurde. • Angaben, zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung,
                                                               dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
                                                               weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
                                                               abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ
                                                               Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, welcher auf Verlangen
                                                               vorgelegt wird. • Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
                                                               wird durch den Namen des Verantwortlichen in Druckbuchstaben im Angebot mit abgegeben.
                                                               Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über
                                                               die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister,
                                                               sofern eine Eintragspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz
                                                               von Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
                                                               auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert,
                                                               reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
                                                               von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.