Beschreibung: Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt
haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot ist für
die Beurteilung der Eignung vorzulegen: • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamts sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorzulegen. •
Angaben zu Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate). Die Bieter, deren Angebote in die engere
Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Gewerbeanmeldung, einen nicht als
3 Monate älterer Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bzw. sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug
vorzulegen. • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. • Angabe, dass nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage
stellt, u.a. dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, keine Eintragung
im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Angabe, ob ein Ausschlussgrund gemäß §6 EU
Absatz 6 VOB/A vorliegt und/oder ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit
wieder hegestellt wurde. • Angaben, zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung,
dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ
Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, welcher auf Verlangen
vorgelegt wird. • Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
wird durch den Namen des Verantwortlichen in Druckbuchstaben im Angebot mit abgegeben.
Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über
die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister,
sofern eine Eintragspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz
von Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert,
reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.