Beschreibung: Eigenerklärung über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen
des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte
Reinigungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf (5) Jahren
erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit den in den nachfolgenden
Tabellen geforderten Angaben. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden
Anforderungen erfüllt sind: a) Gegenstand der Referenz sind Gebäudereinigungsleistungen.
b) Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum
Zeitpunkt der Einreichung des Angebots. c) Das oder die Reinigungsobjekt/e sind Bildungseinrichtungen.
Als Bildungseinrichtung gelten sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen,
die der Bildung von Minderjährigen und/oder Erwachsenen dienen, d.h. frühkindliche
Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung
oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung. Unter den Begriff der Bildungseinrichtung
fallen somit insbesondere jeweils private und öffentliche Kindergärten, Grund-schulen,
Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufsakademien,
Verwaltungsakademien, Fachakademien/Fachschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Sporthochschulen,
Musikhochschulen, Volkshochschulen etc. d) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers
vertragskonform erbracht. Weitere Mindestanforderungen sind: a) Gegenstand mindestens
einer (1) Referenz sind Unterhaltsreinigungsleistungen mit einer referenzleistungsgegenständlichen
Fläche von mindestens 3.000 m2. b) Gegenstand mindestens einer (1) Referenz sind Glas-
und Rahmenreinigungsleistungen unter Verwendung einer Arbeitsbühne. c) Gegenstand
mindestens einer (1) Referenz sind Unterhaltsreinigungsleistungen, bei denen das Reinigungsobjekt
eine Halle (Turnhalle, Sporthalle, Mehrzweckhalle) mit Sportbodenbelag ist. Damit
eine Referenz innerhalb des vorgegebenen fünf (5) Jahreszeitraums als erbracht gilt,
darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von fünf (5) Jahren vor der Frist
zur Abgabe des Angebots (vgl. Kapitel A.IX. des Verfahrensbriefes) beendet worden
sein. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem
Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende
Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden
nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den im Formblatt "Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 10) enthaltenen Tabellen jeweils genannten
Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte
benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem),
werden diese nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben
bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.