Beschreibung: - A.1: Als Anlage ist der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister
des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen zur
Eintragung verpflichtet ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung
(soweit erforderlich) beigefügt. Der beigefügte Auszug ist (gerechnet vom Schlusstermin
für die Einreichung des Angebotes) nicht älter als sechs Monate. - A.2: Bieter erklärt,
dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände
nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, werden in einer Anlage nähere Angaben
gemacht, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs.
5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw.
eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. - A.3: Bieter
erklärt, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes,
§ 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,
soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach
den vorgenannten Vorschriften vorliegen, macht der Bieter in einer Anlage nähere Angaben,
um der Auftraggeberin die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und
eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. - A.4: Bieter erklärt, dass er
gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard
nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, keine Kurse oder Seminare
nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags
eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt
sowie dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten
Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise
verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen sowie dass zur
Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen, die die Technologie von L. Ron Hubbard
anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach
dieser Technologie besuchen, von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich
ausgeschlossen werden. - A.5: Bieter erklärt, 1.) dass er nicht zu den in Artikel
5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters
oder die Niederlassung des Bewerbers/ Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung
einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach
Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von
mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Der Bieter erklärt weiter, dass 2.) die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises
in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, ebenfalls nicht zu dem vorgenannten in der Vorschrift genannten Personenkreis
mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Bieter erklärt schließlich
3.), dass er während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und etwaiger Einzelaufträge
sicherstellen wird, dass die Vorgaben der Ziffer 1 und der Ziffer 2 eingehalten werden
und er dies der byte auf Verlangen nachweisen wird. Andernfalls kann dies dazu führen,
dass die byte die Rahmenvereinbarung oder etwaige Einzelaufträge kündigen muss.