Beschreibung: Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen
über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten
drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums
sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen ausreichenden Wettbewerb
sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen
berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens sechs Jahre zurückliegen
(Stichtag: 01.01.2013). Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen
mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten
Leistungsphasen (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) im vorgegebenen Zeitraum
(01.01.2013 - Ablauf Bewerbungsfrist) erbracht wurden. Es muss sich hierbei nicht
zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Eine laufende Referenz, bei
der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann
nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden
Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein.
Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen
möglich. Mindestanforderung: Nachweis von mindestens 5 Referenzen mit mindestens den
LPH 1-8 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 1-2 HOAI +Referenz B: LPH 3-8 HOAI
sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild. Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger
der Referenzen: 5 Vergleichbare Referenzen, diese sollten folgende Aufgabenstellungen
umfassen: Referenz 1: KWK-Anlage mit einer Modulgröße von mindestens 2 x 300 kW elektrisch
und vollautomatischem Netzersatzbetrieb Referenz 2: Klärschlammentwässerung mit einer
Durchsatzleistung von Mindestens 2 x 15 m³/h (Hochleistungszentrifugen) Referenz 3:
Technische Klärschlammtrocknung mit Wärmerückgewinnung Referenz 4: Energetische Sanierung
Biologische Reinigungsstufe (Drucklufterzeugung, Belüftungseinrichtungen, EMSR) Referenz
5: Vakuumentgasung Faulschlamm aus den letzten 6 Jahren Angabe der technischen Fachkräfte
oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) Angabe der durchschnittlichen
jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung
der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können. Angaben zur Struktur und Organisationsform
für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen
hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher
in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
Mindestanforderung: Mindestzahl (VZÄ ohne Büroeigentümer/in): 3 Angabe der Ausstattung,
der Geräte und techn. Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV) Erklärung, aus der ersichtlich
ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber
für die Ausführung des Auftrags verfügt. Mindestanforderung: CAD-Rechner; Plotter;
Mobiltelefone Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers
und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich
wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.
Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau
ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt
waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die
sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Qualitätssicherung (§ 46 Abs.
3 Nr. 3 VgV) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität
seiner Dienstleistung muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) Erklärung, welche Teile des Auftrags
der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, muss als
gesonderte Anlage (siehe Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer
/anderer Unternehmen" gemäß Vergabeunterlagen) dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern Eigenerklärung über die Erfahrungen des Bewerbers
mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren,
Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen
beigefügt werden.