Beschreibung: Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem
Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für (Teil-)Leistungen,
für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe),
sind die entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben, auch für diese
Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer
erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch
für diese einzureichen. Empfohlen wird, für die Angaben und Erklärungen die hierfür
vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für
in ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen.\na)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für jedes der letzten 3 Geschäftsjahre, unter
Einschluss des Anteils von zusammen mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen,
soweit in dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist;\nb) Eigenerklärung
über den Umsatz hinsichtlich der Leistungen in dem Tätigkeitsbereich, dem der vorliegend
ausgeschriebene Auftrag zuzuordnen ist, für jedes der letzten 3 Geschäftsjahre, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen,
soweit in dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist;\nc) Bescheinigung
über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme
nach den nachstehend benannten Mindestanforderungen. Alternativ kann eine Bestätigung
eines Versicherers über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall oder eine
Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung für den Auftrag abgeschlossen wird. \nMindestanforderungen:
Deckungssummen über mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden und über mindestens
EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr
muss jeweils mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.\nIm Falle einer
Bietergemeinschaft müssen die Mindeststandards gemäß (a) und (b) durch die Bietergemeinschaft
insgesamt erfüllt sein. Dies gilt entsprechend, wenn der Bieter beabsichtigt, Teile
der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich im Hinblick auf
die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen\nd) Sofern
der Bieter bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe): Nachweis
des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (z.
B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens), und Erklärung des
anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem
Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber
dem Auftraggeber übernimmt.