Beschreibung: Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum
2014 bis Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden
(80 Pkt.): Referenz 1 (24 Pkt.): - Bauaufgabe Neubau Gebäude (2 Pkt.) - Einstufung
der Honorarzone nach §56 mindestens II (2 Pkt.) - Bauwerkskosten gem. DIN 276 (KG
410-460+480 (netto) (4 Pkt.) - Erbringung der LPH 2, 3, 5, 6,7,8 für die Anlgr.1-6+8
(je LHP 3 Pkt.) Referenz 2 (24 Pkt.): - Bauaufgabe Neubau Gebäude (2 Pkt.) - Einstufung
der Honorarzone nach §56 mindestens II (2 Pkt.) - Bauwerkskosten gem. DIN 276 (KG
410-460+480 (netto) (4 Pkt.) - Erbringung der LPH 2, 3, 5, 6,7,8 für die Anlgr.1-6+8
(je LHP 3 Pkt.) Referenz 3 (24 Pkt.): - Bauaufgabe Neubau Gebäude (2 Pkt.) - Einstufung
der Honorarzone nach §56 mindestens II (2 Pkt.) - Bauwerkskosten gem. DIN 276 (KG
410-460+480 (netto) (4 Pkt.) - Erbringung der LPH 2, 3, 5, 6,7,8 für die Anlgr.1-6+8
(je LHP 3 Pkt.) --- Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3
(8 Pkt.): - Bauaufgabe mit vergleichbaren Planungsanforderungen (Sporthalle/Mehrzweckhalle)
(4 Pkt.) - Anzahl der verschiedenen Funktionsbereiche im Projekt (4 Pkt.) --- Die
Referenzen sind in der "Anlage 4 Referenzen" als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen,
so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte
Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix. ---- Für jede Referenz werden darüber
hinaus folgende Angaben erwartet: aktuelle Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name
des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten
Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern
oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des
Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht,
so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. -- Mindestbedingung
für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz: Nur fertiggestellte Objekte können
als Referenz in die Wertung einfließen. Eine Referenz gilt dann als im Referenzzeitraum
erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist (Abschluss
LPH 8). Der Beginn der Leistungserbringung kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum
liegen. Weist der Bewerber mehr als drei Referenzobjekte nach, so hat er die drei
vom Auftraggeber in die Wertung einzubeziehenden Referenzobjekte eindeutig zu bezeichnen.
-- Die bestmögliche Bewertung der Referenzen wird nur erreicht, wenn die max. zulässige
Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen,
projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als
vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt
nachgewiesen wird. Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss,
sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.