Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYHRR4 Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag
vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch
haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer
ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften
im weiteren Verfahren. . Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download
gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum
Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
. Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform
zu stellen. . DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL
(DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN
AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN. . Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen"
ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen. . Die
Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende
Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail)
eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich
um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die
ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder
falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor,
im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis
zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer
zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf,
dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige
Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht
Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus
dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich
nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. . Eine Registrierung ist für den
Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf
der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt
werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle
einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen
geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst
dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. .
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen,
sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung
spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig
gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist
zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf.
ohne Fristverlängerung). . Die angegebene Frist zum Versand der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe ist nicht bindend. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, sobald
die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs abgeschlossen ist. . Die Auswahl der Bewerber
zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im
Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich
der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe
aufzufordern. . Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar
nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene
Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid
gem. § 75 Abs. 6 getroffen.