Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr,
Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name,
Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, wirtschaftlicher Eigentümer, Unternehmensgröße,
Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.); B) Eigenerklärung des Bewerbers,
dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, §
21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung
für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften
des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG,
§ 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.); Bitte beachten
Sie hinsichtlich der Auflistung der Ausschlussgründe gem. eForms-Formular Ziffer 2.1.6,
dass diese zwingende und fakultative Ausschlussgründe enthalten - maßgeblich ist das
geltende Vergaberecht. C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder
zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft
vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.). Bei Bewerbergemeinschaften
sind die gem. Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise
von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Dies gilt nicht für die Betriebshaftpflichtversicherung.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe,
einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten.
Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit
eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche
Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel
zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47
Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen
Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
(Formblatt C.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung
eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen
vorlegen: a) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in
§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe
nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe
vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB
bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar
sind (Formblatt C.2.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten
der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in
Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem,
welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird
ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht,
dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass
der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2
VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch,
kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils)
anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs.
3 VgV).