Beschreibung: Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen bemisst sich an der Erfüllung folgender
Kriterien: 1.1 Allgemeine Mindestanforderungen Folgende Mindestanforderungen werden
im Allgemeinen an jede der drei Referenzen gestellt: - Objekt bzw. Anlage gemäß §
2 Abs. 2, 3, 4 oder 5 HOAI und in Honorarzone II gemäß o Anlage 12 (zu § 43 Absatz
4, § 48 Absatz 5) HOAI, 12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke, Gruppe 2 – Bauwerke und
Anlagen der Abwasserentsorgung, Klärwerksbauten, oder o Anlage 12 (zu § 43 Absatz
4, § 48 Absatz 5) HOAI, 12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke, Gruppe 5 – Bauwerke und
Anlagen der Abfallentsorgung, oder o Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI,
15.2 Objektliste Anlagengruppe 7.2 – Verfahrenstechnische Anlagen - Beauftragter Leistungsumfang
Leistungsphasen 4 bis 8 gemäß § 43 Abs. 1 bzw. § 55 Abs. 1 HOAI, - Leistungsstand
abgeschlossene Übergabe an den Nutzer, - Alter der Referenzprojekte nicht älter als
10 Jahre; Übergabe nicht vor 01.12.2013. 1.2 Besondere Mindestanforderungen Folgende
Mindestanforderungen werden im Besonderen an die drei Referenzen im Gesamten gestellt:
- mindestens eine der Referenzen mit beauftragtem Leistungsumfang Objektplanung Ingenieurbauwerke
gemäß § 41 ff. HOAI, - mindestens eine der Referenzen mit beauftragtem Leistungsumfang
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff. HOAI, mit den Anlagengruppen 1, 2,
3, 6 und 7 (Verfahrenstechnische Anlagen) - mindestens eine der Referenzen mit Leistungsgegenstand
bei laufendem Betrieb der Gesamtanlage - mindestens eine der Referenzen mit Anwendung
VOB/A, VOB/B und VOB/C Aus der Beschreibung der Referenzen müssen die zugeschriebenen,
allgemeinen und besonderen Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen. Referenzen,
die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht
wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des ehemaligen
Arbeitgebers oder des Auftraggebers vorgelegt wird.