Beschreibung: Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124),Präqualifizierungszertifikat oder EEE: Bieter
                                                               hat nachstehende Eigenerklärungen (EEE) abzugeben: 1. Angabe der Umsatzzahlen der
                                                               letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
                                                               betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss
                                                               des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; 2. dass
                                                               wegen einer Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1-10 EU VOB/A keine Person, deren Verhalten
                                                               nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
                                                               o. gegen Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
                                                               rechtskräftig festgesetzt worden ist; 3. dass das Unternehmen Verpflichtungen zur
                                                               Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls
                                                               das Angebot in engere Wahl kommt, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
                                                               Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), die Unbedenklichkeitsbescheinigung
                                                               des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen u. Freistellungsbescheinigung nach
                                                               § 48 b EStG vorzulegen; 4. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentl. Aufträge
                                                               nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
                                                               hat; 5. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des
                                                               Unternehmens ein Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt o. eröffnet
                                                               worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
                                                               ist u. sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet o. seine Tätigkeit
                                                               eingestellt hat; 6. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach §
                                                               6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl. Tätigkeit
                                                               keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
                                                               gestellt wird; 7. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
                                                               getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
                                                               Einschränkung, Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken o. bewirken; 8. dass das Unternehmen
                                                               o. der nach Satzung o. Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen Verstoßes gegen Vorschriften,
                                                               die zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt haben, mit Geldbuße von über
                                                               [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/ sind und/ o. nicht mit Freiheitsstrafe von über 3 Monaten
                                                               oder Geldstrafe von über 90 Tagessätzen belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme
                                                               von [Betrag gelöscht] Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der
                                                               Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen; 9.
                                                               dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls Angebot in engere Wahl kommt,
                                                               ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
                                                               zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen; 10. dass eine
                                                               Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für Personen-
                                                               und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegt o. Erklärung, dass der Bieter eine solche
                                                               Versicherung spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben
                                                               wird (Mindeststandard). Nachweis der Versicherung wird bei Zuschlag vorgelegt. Der
                                                               Auftraggeber behält sich vor, EEE durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen
                                                               (§ 6b Abs. 2 EU VOB/ A). Bei Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) muss für diesen
                                                               Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen
                                                               Eignung der Bieter in Anspruch nimmt, zusammen mit Angebot vorgelegt werden. Vorgenannte
                                                               EEE, und auf Anforderung des Auftraggebers auch entsprechende Nachweise zum Beleg
                                                               der EEE des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird,
                                                               mit Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
                                                               Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten
                                                               die unter 5.1.9 (Eignung zur Berufsausübung - unter Beschreibung) genannten Bedingungen.